privat verkauf rechte

Von: , 28.10.2010 22:24 Uhr


Hallo,
ich habe ein Modellauto verkauft. Ich habe geschrieben das es gebraucht ist und das es nicht kaputt ist. Der Käufer hat mir das Geld überwiesen und ich habe es ihm dann zugesandt. Jetzt will der Käufer das Geld wieder weil das Auto kaputt wäre und staubig. Ich habe das Auto mit Luftpolstern in einem stabilen Karton verpackt. Es kann eigentlich nicht kaputt gegeangen sein. Jetzt meine Frage Kann er so einfach das Geld wieder zurück verlangen und mir das kaputte Auto wieder überlassen. Es kann ja auch sein das er das Geld wieder kriegt aber ich nichts dafür sehe, sondern er das sich nur ausgedacht hat.
Mfg Andre

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Minuten 1 hilfreich
    Re: privat verkauf rechte

    Hallo Andre,
    ich bin leider kein Experte für juristische Fragen im Verkauf und kann Dir hier nicht weiterhelfen.
    Ich hoffe jemand anders kann Dir den entscheidenden Tipp geben.
    Viele Grüsse
    Rainer

  2. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: privat verkauf rechte

    Hallo Andre,
    eine konkrete Beantwortung Deiner Fragen würde gegen das Rechtsberatungs-Missbrauchsgesetz verstoßen. Im Allgemeinen gilt nach meinem Wissensstand:
    Auch beim Privatverkauf gelten Gewährleistungsrechte.
    Eine Zusicherung, z. B. "nicht kaputt" muss beim absenden der Ware erfüllt sein. Gut wäre ein Zeuge, der das bestätigen kann.
    Das Transport-Risiko beim Handel zwischen Privaten trägt der Käufer (im Gegensatz zum gewerblichen Verkauf).
    "Staubig" ist bei einem gebrauchten Artikel sicher kein Mangel.
    Im Falle eines Rücktritts vom Kauf wegen eines Gewährleistungsmangels hätte der Käufer die Ware zurückzuschicken und der Verkäufer danach den Kaufpreis zu erstatten.
    Mit diesen Allgemeininformationen kommst Du sicher weiter.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernhard

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