Stehen mir in der rollenden Woche Feiertage zu?
Von: , 01.11.2010 10:14 Uhr
Ich arbeite seit September in rollender Woche. Jetzt im Oktober waren zwei Feiertage an einem Sonntag an dem ich hätte arbeiten müßen. Es wurde nicht gearbeitet und nun sollen uns 16 Überstunden dafür abgezogen werden. Mit der Begründung das für die rollende Woche keine Feiertage gelten. Und das behauptet der Betriebsrat. Also ich dachte das gesetztliche Feiertage für alle gelten und das man in der rollenden Woche zwar hätte am Feiertag arbeiten müssen wenn der Arbeitgeber es verlangt, aber nur für entsprechende Zuschläge. Wer weiß da genaueres?
