Weihnachtsgeld bei befristetem Arbeitsvertrag BAT

Von: , 02.11.2010 11:45 Uhr

Arbeitsvertrag nach BAT (das gibt es allenthalben noch)

AN hat befristeten Arbeitsvertrag der automatisch (ohne Kündigung) ausläuft.
Stellenausschreibung stellte eine Verlängerung bei Mittelzuwendung in Aussicht.
Mittelzuwendung kommt nicht, Projekt wurde vom Zuwendungsgeber gestrichen.
Arbeitgeber bekräftigte mehrfach den Wunsch nach Weiterbeschäftigung bei Mittelzuwendung.
Es liegt demnach weder eine willentliche Selbstkündigung des AN noch eine durch AN selbstverschuldete Kündigung des AG vor. Allerdings der automatische Ablauf des AV zum Jahresende.
Kann man nun argumentieren, dass eine Weiterbeschäftigung beiderseitig gewünscht ist, aber allein wegen der fehlenden Mittel nicht möglich ist, demenstprechend auch weder Wille noch Verschulden vorliegen und ein Weihnachtsgeld gezahlt werden kann?

Die Einschränkung der Beschäftigung bis März des Folgejahres, für den Anspruch auf Weihnachtsgeld gilt doch nur bei nicht fremdverschuldetem Ausscheiden. M. E. ist es kein Selbstverschulden, wenn man einer Befristung zustimmt (anderes wurde auch nicht angeboten als ein befristeter Vertrag) zumal wenn eine Weiterbeschäftigung gewünscht aber nicht möglich ist.

Wenn es dazu Einschätzungen und Präzendenzen gibt, wäre ich ungemein dankbar! Der AG hat den Willen zum Zahlen, allein man fürchtet den Wirtschaftsprüfer.

Danke und Grüße

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Weihnachtsgeld bei befristetem Arbeitsvertrag BAT

    Hallo,da kann ich leider nicht weiterhelfen.
    V.Gr.

  2. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Weihnachtsgeld bei befristetem Arbeitsvertrag BAT

    tut mir leid.

    Ich werde nun schon seit Jahren lat TVL entlohnt und habe mich desshalb schon lange nicht mehr mit dem BAT beschäftigt.
    Gruß und viel Erfolg

    Reiner Schumacher

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Weihnachtsgeld bei befristetem Arbeitsvertrag BAT

    Hallo, da kann ich leider nicht weiterhelfen. Bin nun schon fast 4 Jahre nicht mehr im Arbeitsleben.
    Viel Erfolg vielleicht von anderer Stelle.
    Grüße
    H.Lehmann

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