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Re: Kirchengeschichte
1. Unterschiede
2. Kirchengeschichte
3. Abendmahl
4. Patenschaft
1. Unterschiede
Dies ist nicht anhand der Unterschiede zu benennen denn der ergibt sich durch das Lesen. Der Unterschied ist aber der Ansatz der hinter jeder Übersetzung steht. Wobei sich jedoch alle Übersetzungen größtmögliche Mühe geben den Snn des Urtextes wieder zugeben. Beinahe alle Übersetzungen gehen auf ein Quelle zurück. Die griechische Bibel (Septuaginta, abgekürzt: LXX), in ihrem Gefolge die Vulgata sowie die Bibelübersetzungen verschiedener christlicher Kirchen haben bis heute einen deutlich umfangreicheren Kanon. Die Septuaginta bietet über die hebräische Bibel hinaus 15 zusätzliche Bücher: 3.Esra, Judit, Tobit, 1.-4. Makkabäer, Oden, Weisheit Salomos, Jesus Sirach, Psalmen Salomos, Baruch, Brief Jeremias, Susanna, Bel und der Drache. Diese Schriften werden im protestantischen Bereich als apokryph bezeichnet. Im katholischen Sprachgebrauch gelten sie dagegen als deuterokanonisch, also als doch zum alttestamentlichen Kanon gehörig. Dies liegt daran, daß die offizielle Bibel der katholischen Kirche die Vulgata ist, die den Kanon der Septuaginta weitgehend beibehalten hat. Als apokryph benennt dagegen katholische Literatur Schriften, die im protestantischen Bereich pseudepigraph genannt werden (z.B. Henoch, 4.Esra, syrischer Baruch). Diese Bücher sind ihrerseits in manchen christlichen Kirchen Bestandteil des Kanons, beispielsweise das Buch Henoch in der Äthiopischen Kirche.
2. Kirchengeschichte
Was bedeute Partner in Kirchengeschichte?
3. Abendmahl
Als anerkanntes Mitglied einer Kirche wird es zwar nicht gerne gesehen abe rich kann mir kaum vorstellen das der Schöpfer des Abendmahls was dagegen hätte.
4. Patenschaft
Als Patenschaft wird die freiwillige Übernahme einer Fürsorgepflicht bezeichnet. Das vielleicht bekannteste Beispiel ist die Taufpatenschaft, welche besonders in früheren Jahrhunderten eine sehr wichtige soziale Rolle besaß und vielerorts noch heute besitzt. Der Begriff Patenschaft hat heute eine sehr vielseitige Bedeutung erlangt. Der Pate ist im ursprünglichen Sinne ein Ehrenamt in christlichen Kirchen. Der Taufpate bzw. die Taufpatin begleitet oder trägt den Täufling bei der Taufe und ist Zeuge der Sakramentenspendung. Sein/ihr Name wird im Kirchenbuch vermerkt. Der Begriff „Pate“ kommt vom lateinischen pater spiritualis bzw. patrinus, „Mit-Vater“ (genau wiedergegeben mit dem altdeutschen Wort „Gevatter“). In früheren Zeiten bestand eine verpflichtende Bindung die Sorgepflicht zu übernehmen sollten die Eltern als Sorgeberechtige ausfallen. Die Taufpaten haben die Aufgabe, die menschliche und religiöse Entwicklung des Patenkindes zu begleiten und die Eltern moralisch und in allen Erziehungsfragen zu unterstützen. Dabei bürgt der Pate für den Glauben des Täuflings (ursprünglich des erwachsenen Katechumenen). In früheren Zeiten hatten die Taufpaten im Falle des frühen Todes der Eltern eine Fürsorgepflicht für das Kind. Dies wird auch heute noch manchmal gewünscht, aber das Patenamt an sich berechtigt nicht zur Übernahme der Vormundschaft; ggf. muss hier durch ein Testament vorgesorgt werden.
Heute sind diese Aufgaben teilweise in den Hintergrund getreten. Manchmal beschränkt sich die Taufpatenschaft auf das Beschenken bei festlichen Anlässen, wie zum Beispiel der Konfirmation oder Firmung. Viele Paten bemühen sich jedoch eine persönliche Beziehung zu ihrem Patenkind aufzubauen und ihm ein Gesprächspartner zu werden. Besonders im katholischen Glauben haben sich einige Traditionen, wie beispielsweise der Palmstock herausgebildet.
Da traditionell zwei wichtige Aufgaben der Paten darin bestehen, das Patenkind in seiner menschlichen Entwicklung zu begleiten und für dieses Kind im Falle des frühen Todes der Eltern zu sorgen, werden auch in nicht-christlichen Gemeinschaften oft Paten bestellt.
Dies ist in Deutschland bei freireligiösen Gemeinden (anlässlich der „Lebensweihe“) oder beim Humanistischen Verband (anlässlich der „Namensfeier“) fakultativ vorgesehen. Die Bedeutung einer solchen Patenschaft hängt dann von der Rolle ab, die die Paten gegenüber dem Kind tatsächlich einnehmen. Genau wie bei einer Taufpatenschaft können die Paten von der entsprechenden Weltanschauungsgemeinschaft im Stammbuch der Familie vermerkt werden. Eine rechtliche Bindung in Bezug auf Patenschaft gibt es nicht, es handelt sich um reines Kirchenrecht.