Wehrdienst Doppelbürger

Von: , 09.11.2010 03:58 Uhr


Hallo erstmal...
Meine Frage beruht sich wie oben gennant auf den Militärdienst.
Und Zwar hab ich folgende Frage.
Ich bin 20 Jahre alt und und in Deutschland geboren.
ich besitze nur die deutsche staatsbürgerschaft,also habe ich nur den deutschen ausweis.
Allerdings war ich vor knapp paar Wochen bei der Ausländerpolizei in der Türkei,da ich mein Aufenthalt verlängern wollte um 3 Monate. Dort wurde mir gesagt das ich in der Türkei als Türkischer Staatsbürger registriert bin,was mir völlig neu war bis dato. Da mein vater in der türkei geboren ist und beide pässe besitzt bin ich irgendwie mit reingerutscht. allerdings musste ich aus dem land raus und wieder rein, sozusagen aus und einreise damit ich 90 tage länger bleiben darf, was als türkischer staatsbürger wohl nicht notwendig gewesen wäre. ich hab in deutschland die musterung schon gemacht und t5 erhalten also untauglich... meine frage: kann es passieren das ich in der türkei auch zum wehrdienst eingerufen werde obwohl ich keinen türkischen pass besitze ???

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wehrdienst Doppelbürger




    Guten Morgen,
    also hier in Deutschland ist das so, ein Kind bekommt wenn es in Deutschland gebohren ist die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn der Vater noch eine Andere Staatsangehörigkeit hat, sei es die türkische, italienische etc. hat das Kind automatisch die doppelte Staatsangehörigkeit. Also muss es nicht notwendig sein dass du einen ausländischen Pass hast. Mein Mann hat auch die doppelte Staatsangehörigkeit (deutsch/italienisch) und wurde auch in deutschland gemustert. Kurze Zeit später wurde er via Haftbefehl in Italien gesucht um dort den Wehrdienst anzutreten. Er ging dann auf das italienische Konsulat um den deutschen Musterungsbescheid dort abzugeben. Dazu muss ich sagen er sagte er wolle seinen Wehrdienst verrichten.
    Mein Tip für dich wäre in die türkische Botschaft zu gehen und dich dort richtig beraten zu lassen denn damit ist wohl nicht zu spaßen... Geh den Schritt auch wenn es unnötiger bürokratischer Aufwand ist um etwaigen Problemen aus dem Weg zu gehen!

    Ich hoffe ich konnte dir ein bißchen helfen und drücke dir die Daumen dass die türkische Regierung das mit dem T5 genauso sieht.

    LG

  2. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wehrdienst Doppelbürger

    Hallo da kann ich Dir leider nicht weiter helfen.
    Wende dich am Besten an einer Türkischen Konsulate oder der Botschaft.

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wehrdienst Doppelbürger

    Hallo, deine Frage kann ich nicht beantworten. Ich habe mich eine Zeit lang mit Militär beschäftigt, aber eher mit dem historischen Teil. Mit der aktuellen Gesetzeslage kenne ich mich leider nicht aus. Bei deinem ganz speziellen Problem würde ich an deiner Stelle direkt beim Konsulat nachfragen. Ich wünsch dir viel Erfolg bei der Lösung deines Problems. mit freundlichen Grüßen, Anne K.
    Hallo erstmal...
    Meine Frage beruht sich wie oben gennant auf den
    Militärdienst.
    Und Zwar hab ich folgende Frage.
    Ich bin 20 Jahre alt und und in Deutschland geboren.
    ich besitze nur die deutsche staatsbürgerschaft,also habe ich
    nur den deutschen ausweis.
    Allerdings war ich vor knapp paar Wochen bei der
    Ausländerpolizei in der Türkei,da ich mein Aufenthalt
    verlängern wollte um 3 Monate. Dort wurde mir gesagt das ich
    in der Türkei als Türkischer Staatsbürger registriert bin,was
    mir völlig neu war bis dato. Da mein vater in der türkei
    geboren ist und beide pässe besitzt bin ich irgendwie mit
    reingerutscht. allerdings musste ich aus dem land raus und
    wieder rein, sozusagen aus und einreise damit ich 90 tage
    länger bleiben darf, was als türkischer staatsbürger wohl
    nicht notwendig gewesen wäre. ich hab in deutschland die
    musterung schon gemacht und t5 erhalten also untauglich...
    meine frage: kann es passieren das ich in der türkei auch zum
    wehrdienst eingerufen werde obwohl ich keinen türkischen pass
    besitze ???

  4. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wehrdienst Doppelbürger

    hallo
    aslo du hast geschrieben
    "allerdings musste ich aus dem land raus und wieder rein, sozusagen aus und einreise damit ich 90 tage länger bleiben darf, was als türkischer staatsbürger wohl nicht notwendig gewesen wäre"
    nein als staatsbürger eines landes hast du einengeschränkte aufenthaltserlaubnis->du darfst bleiben so lange du willst.
    Bist du sicher dass du NUR deutsche staatsb. hast? man kann auch mehrere haben. auf deinem reisepass steht deine staatsb. schau da mal nach. es könnte ja sein dass du vor jahren als du noch klein warst deinen türkischen schein verloren hast.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsbürgerschaft
    das problem: mit einer staatsb. musst du den staatspflichten nachkommen(zb wehrdienst)
    ABER:
    da du ein und ausreisen musstest und du fest in deutschland wohnst?
    wirst du höchstwahrscheinlich nichts bekommen.
    ich bin deutscher staatsbürger und mich haben die einfach vergessen.
    das sind auch menschen die auch nur ihr job machen. die haben keine lust jedem hinterherzurennen erst recht nicht ins ausland.
    und je älter du wirst desto kleiner ist die wahrscheinlichkeit dass sie dich noch anschreiben.
    zusammenfassend: ich kann dir das nicht 100% sagen ich kenn mich mit dem türkischen system nicht aus aber die wahrscheinlichkeit ist wohl sehr klein
    wie oft besuchst du die türkei?
    und wann werden türkische jugendliche einberufen?
    bei 20 jahren ist in deutschland die wahrscheinlichkeit schon um einiges geringer einberufen zu werden
    gruss

  5. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wehrdienst Doppelbürger

    hi,
    wenn Du aus dem deutschen wehrdienst ausgemustert bist, sollte es keine Frage nach dem türkischen militärdienst geben. außerdem stimmt da irgendetwas nicht, wenn du als türkischer staatsbürger registriert bist, mußt du auch irgendwann mal nen türkischen pass gehabt haben...ich würd mich an deiner stelle einfach noch ans türkische konsulat wenden, aber selbst wenn Du 2 staatsangehörigkeiten hättest, gibt es zwischenstaatliche Abkommen, die den militärdienst regeln, ich vermute mal, daß der Hauptwohnsitz maßgeblich ist....

    arayisin basarli olsun ;-)


    mejnuna

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