Kann ich erwirken das Bilder entfernt werden?

Von: , 16.11.2010 11:44 Uhr


Hallo an alle!

Ich habe eine ziemlich peinliche Frage:

Ich war lange Zeit Gast einen Swingerclubs, dort wurden auch immer fleißig Fotos vom Betreiber gemacht und diese dann auf dessen Homepage veröffentlicht. Ich hab nirgends unterschrieben das er es darf. Ich habe es immer mehr oder minder geduldet. Nun besuche ich diesen Club nicht mehr und möchte das die Fotos entfernt werden. Habe ich darauf ein Recht oder darf er auch auf den Bildern das Gesicht verschleiern?

Vielen Dank fürs Antworten

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Kann ich erwirken das Bilder entfernt werden?

    Hallo Pami80,

    grds. gilt: Gem. § 22 Satz 1 KunstUrhG dürfen Abbildungen einer Person grundsätzlich nur dann verbreitet oder zur Schau gestellt werden, wenn deren Einwilligung vorliegt. Ausnahmen und Einschränkungen sind in § 23 KunstUrhG zu finden. Die Örtlichkeit "Swingerclub" könnte evtl. ein berechtigtes Interesse aufweisen, nicht mit einem solchen in Verbindung gebracht zu werden.
    Das Problem wird sein, dass die Fotos bislang "geduldet" wurden. Dies könnte unter Umständen als Einverständnis gelten. Es kann jedoch ausdrücklich erklärt werden, dass man die Fotos nicht dulde. Zumindest wurde jedoch anscheinend kein "Model-Release" o.ä. unterschrieben.
    Das mit dem "Verschleiern und Pixeln" von Bildern ist immer so ne Sache und kommt ebenfalls auf den Einzelfall an.

    Für mehr Infos verweise ich auf:
    http://www.rechtambild.de/2010/03/das-recht-am-eigen...
    http://www.rechtambild.de/2010/04/das-berechtigte-in...
    http://www.rechtambild.de/2000/05/lg-hamburg-personl...
    http://www.rechtambild.de/2000/11/lag-koln-zur-verwe...

    Ich möchte aber auch ausdrücklich betonen, dass weder hier noch auf der Website anwaltliche Beratung stattfindet. Sollten also auch nur kleinste Zweifel über weitere Vorgehensweisen bestehen oder rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden, sollte ein Anwalt aufgesucht werden, um den Fall im Detail auszuwerten.

    MfG

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