Anschnallpflicht
Von: , 17.11.2010 11:06 Uhr
Liebe Experten,
bezüglich Anschnallpflicht / Versicherungsschutz, habe ich folgende Frage:
Meine geschätzte Schwiegermutter will sich einfach nicht anschnallen. Es sei "alles quatsch und es gebe genügend Beispiele, wo verunfallte Personen überlebt hätten, weil sie eben nicht angeschnallt waren". So weit ihre Einstellung. Sie fährt einen relativ neuen Mercedes Benz CLK, der natürlich einen Warnton abgibt, wenn man sich nicht ordnungsgemäß anschnallt. Dafür hat sie sich extra einen Verschluss-Haken (ohne Gurt) vom Händler mitgeben lassen, damit dieser dauerhaft in der Anschnallvorrichtung verbleibt. So weit zur Praxis. Sie hat auch keine Sondergenehmigung, die sie von der Gurtpflicht befreit. Ausser ihren täglichen Berufsweg mit dem PKW von Do. nach Bo. besucht sie uns regelmäßig auch in Berlin mit dem Auto. Meine Frau (ihre Tochter) und ich als (geschätzter) Schwiegersohn versuchen sie seit langer Zeit davon zu überzeugen, dass Sie mit fatalen Konsequenzen rechnen muss, wenn sie bei einem Unfall nachweislich (Stichwort: Schummel-Verschluss) nicht angeschnallt war und sich schwer verletzen, geschweige denn Folgeschäden davon tragen würde! Wie sieht die Rechtslage in solchen Fällen aus > Versicherungsschutz? / Kosten zur Behandlung von bleibenden Schäden? und weitere Konsequenzen?? Weil wir so argumentieren, dass sie letztendlich auch uns in Bedrängnis (finanziell) bringt, wenn dadurch eine Versicherung nicht aufkommt. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir gute Argumente darstellen könnten, die ich meiner lieben Schwiegermutter vorbringen könnte. Sie soll auch die nächsten Jahre noch eine tolle Oma für unsere kleinen Kinder bleiben! Vielen Dank und herzliche Grüße,
H. Rademaker
