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Re: Wie wird die Ware in Rechnung gestellt ?
Grundsätzlich gilt gem § 1 Abs. 1a UStG :
"Die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer".
Voraussetzung hierfür ist, dass der..."Betrieb im Ganzen [...] übereignet [...]wird" und, dass der erwerbende Unternehmer an die Stelle des Veräußerers tritt.
Wichtig ist, dass der Erwerber den Betrieb weiterführt (vgl. A 5 Abs. 1 S. 3 UStR), also ihn nicht mit dem Ziel erwirbt das Unternehmen abzuwickeln.
Zudem muss im Falle, dass der Kiosk einen von einem Dritten gepachtet wurde, der Pachtvertrag auf den Erwerber übergehen. (A5 Abs. 2 S. 5 UStR)
Kurz: Wenn der Betrieb als Ganzes übergeht und er vom Erwerber fortgeführt werden soll, unterliegt die Geschäftsveräußerung (einschließlich der Waren) nicht der MwSt (nicht steuerbarer Umsatz)