eheähnliche Gemeinschaft ?

Von: , 21.11.2010 13:46 Uhr


mein sohn und freundin leben seit ca 1 jahr zusammen
freundin ist in der lehre und schwanger
sohn bezieht hartz IV
bei der Arge sind sie als eheähnliche Gemeinschaft gemeldet
gibt es irgend einen steuervorteil, haben beide steuerklasse 1?

16 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Minuten 0 hilfreich
    Re: eheähnliche Gemeinschaft ?

    es tut mir leid, aber zu steuerangelegenheiten kann ich nichts beitragen. da kenne ich mich selbst zu wenig aus. aber ich kann mir vorstellen, das beim bezug von hartzIV die steuerklasse überhaupt keine rolle spielt.
    dennoch: herzlichen glückwunsch zum nachwuchs - ich werde dieses jahr auch noch opa !

    gruss, hansemann

  2. Antwort von nach 48 Minuten 0 hilfreich
    Re: eheähnliche Gemeinschaft ?

    Hallo Bienchen27,

    leider verstehe ich deine Frage nicht.


    LG

    Martin

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: eheähnliche Gemeinschaft ?

    Hallo..
    nein es gibt keinen Steuervorteil und ja beide haben sk 1. ist er der vater des kines? dann sollte er sich schnellstens seiner verantwortung bewusst werden und arbeit suchen..
    gruß marty

  4. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: eheähnliche Gemeinschaft ?

    Guten Tag.

    Wenn das kind auf der Welt ist, sollte das Kind auf die Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

  5. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: eheähnliche Gemeinschaft ?

    da dein sohn hartz iv hat und deine schwiegertochter in spe in der lehre auch keine steuern bezahlt, kann es keine vorteile geben, ich glaube jetzt ist man erst um die 950 euro brutto steuerpflichtig
    mein sohn und freundin leben seit ca 1 jahr zusammen
    freundin ist in der lehre und schwanger
    sohn bezieht hartz IV
    bei der Arge sind sie als eheähnliche Gemeinschaft gemeldet
    gibt es irgend einen steuervorteil, haben beide steuerklasse
    1?

  6. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: eheähnliche Gemeinschaft ?

    Mit Steuern kenne ich mich nicht aus, sorry.
    Hängt mit Hartz IV aber nicht zusammen, nur mit dem Finanzamt.
    Sorry.
    R.

  7. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: eheähnliche Gemeinschaft ?

    Hallo Bienchen 27, das ist eine Frage für einen Steuerfachmenschen. Da kann ich leider nicht helfen... Frage: warum heiraten die beiden nicht einfach?

  8. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: eheähnliche Gemeinschaft ?

    Für die ARGE bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft.

    Ihnen stehen zusamm 626,00 € und die tatsächliche Warmmiete für 60 qm zu. Darauf wird das Arbeitseinkommen angerechnet.

    Dabei bleiben 100€ frei, der Rest wird zu 80 % verrechnet. Wenn das Baby da ist, erhöht sich der Bedarf um 215,00 € Das Kindergeld wird voll gegen gerechnet.
    Steuervorteil gibt es nicht. Wäre aber auch überflüssig, weil ja gar keine Steuern anfallen.

  9. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: eheähnliche Gemeinschaft ?

    Nein, den Steuervorteil gibt es nur, wenn die beiden tatsächlich heiraten und einer Steuerklasse 3 nimmt.

  10. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: eheähnliche Gemeinschaft ?

    Wenn sie in der Lehre ist, zahlt sie doch vermutlich noch gar keine Steuern. Und Sohnemann sowieso nicht.

  11. Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
    Re: eheähnliche Gemeinschaft ?

    Hallo bienchen27,
    so wie es im Moment gehandhat wird, gibt es keine steuervorteile.
    Die Freundin müßte zukünftig mit Kind eine eigene Wohnung haben um als Alleinerziehende( keine Person ab 18 Jahren darf mit wohnen) einen Anspruch auf Steuerklasse 2 zu haben.
    Vielleicht konnte ich helfen.
    MfG Annette66

  12. Antwort von nach 15 Tagen 0 hilfreich
    Re: eheähnliche Gemeinschaft ?

    Selbstverständlich gibt es keine steuerlichen Vorteile. Warum auch?

  13. Antwort von nach 15 Tagen 0 hilfreich
    Re: eheähnliche Gemeinschaft ?

    Dein Sohn und seine Freundin werden bei der Behörde zwar als Bedarfsgemeinschaft geführt und müssen für einander finanziell aufkommen, steuerliche Vorteile haben sie ohne Trauschein hingegen keine. Das Einzige, was dein Sohn machen kann, er kann sich den halben Steuerfreibetrag für das Kind auf der Steuerkarte eintragen lassen. Ein Wechsel der Steuerklasse ist nicht möglich.

  14. Antwort von nach 22 Tagen 0 hilfreich
    Re: eheähnliche Gemeinschaft ?

    Hallo,

    grundsätzlich sind eheähnliche Gemeinschaften amtlich einzutragen, damit Sie von Rechtwegen anerkannt werden können und sich daraus auch steuerliche und rechtliche Vorteile ergeben.
    In wie weit Sie hier gegenüber der ARGE benachteiligt sind wäre nochmals gesondert zu klären.
    Fakt ist, beide tragen die Steuerklasse I. Erst wenn das Kind geboren wurde, kann sich dann die Mutter oder der Vater für einen Kinderfreibetrag eintragen lassen. Die Lohnsteuerklasse für Ihren Sohn bleibt bei der I und die Lohnsteuerklasse für die Freundin ändert sich auf II.


    Wir hoffen wir konnten helfen.

    Mit freundlichen Grüssen

  15. Antwort von nach 64 Tagen 0 hilfreich
    Re: eheähnliche Gemeinschaft ?

    ich würde einfach mal beim Finanzamt anfragen

  16. Antwort von nach 91 Tagen 0 hilfreich
    Re: eheähnliche Gemeinschaft ?


    Da würde ich einfach bei der ARGE anfragen was die einem vorschlagen.
    kann da nix zu sagen. sry

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