Kündigungsfrist 4 Wochen

Von: , 22.11.2010 09:24 Uhr


Hallo zusammen!

Ich brauche bitte Eure Meinung zu der Kündigungsfrist von 4 Wochen:

In meinem Arbeitsvertrag (Vollzeit, befristet) steht: Kündigungsfrist 4 Wochen (ohne dem Zusatz zum 15. oder Monatsende).

Wenn ich jetzt zum 30. Nov. kündige - was ist dann mein letzter Arbeitstag? Und kann ich auch schon früher kündigen oder gitl zum 15. oder Monatsende auch so?

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 38 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kündigungsfrist 4 Wochen

    Hallo,
    die Kündigungsfrist von 4 Wochen läuft ab dem Kündigungstag, egal ob es z.B. der 1., 8., 12. Tag eines Monats ist. Von den verbleibenden Arbeitstagen werden die noch zustehenden Urlaubstage abgezogen und diese Differenz ergibt den letzten Arbeitstag.
    Viele Grüße

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Kündigungsfrist 4 Wochen

    Hallo,

    ich bin kein Jurist und weiss daher keine verbindliche Antwort. Da Du sowieso die Firma verlassen möchtest, kannst Du ja einfach in Deiner Personalabteilung nachfragen.

    Alles Gute!

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Kündigungsfrist 4 Wochen

    Hallo,

    wenn im Vertrag steht, dass eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vereinbart wurde, kann an jedem beliebigen Tag des Monats die Kündigung erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt fängt die Kündigungsfrist von 4 Wochen an zu laufen. Im Fall einer Kündigung am 30. November 2010 (muss an diesem Tag beim Empfänger sein, da die Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ist) endet die Kündigungsfrist mit Ablauf des 27. Dezember 2010.

    Bitte den Vertrag nochmal genau lesen, da befristete Arbeitsverträge in der Regel nicht ordentlich gekündigt werden dürfen (von beiden Seiten), es sei denn es wird ausdrücklich vereinbart im Vertrag.

  4. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigungsfrist 4 Wochen

    Hallo Lizbat,

    4 Wochen sind 4 Wochen, wenn kein Zusatz da ist.

    Kündigung am 30. oder 31. im Monat ist dein letzer Arbeittag der 30. oder 31. des Monat. Es müssen 4 Wochen sein. Wenn du ein Zeugnis bekommst ist es besser nicht mittendrin zu Kündigen also in der 2. Woche, das macht der neue Arbeitsgeber ggf. Mißtrauisch.

  5. Antwort von nach 21 Tagen 0 hilfreich
    Re: Kündigungsfrist 4 Wochen

    sorry bin noch einige Zeit nicht im Lande.

    Grüße

  6. Antwort von nach 244 Tagen 0 hilfreich
    Re: Kündigungsfrist 4 Wochen

    Hallo,

    das kann man so pauschal nicht sagen, 4 Wochen Kündigungsfrist ist klar, allerdings gelten die nicht, wenn es nicht mit dem BGB übereinstimmt. D.h. es spielt eine Rolle, wie lange man in dem Unternehmen war. Also gibt es im Internet Kündigungsfristrechner, und hier ist einer, hoffe, es hilft weiter:

    http://www.gwi.de/kuendigung.asp?

    Viele Grüße

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