Nebenkostenabrechnung

Von: , 22.11.2010 14:00 Uhr


Hallo,

ich habe eine Frage zu unserer NK-Abrechnung 2009, die heute eingetroffen ist und die mich doch etwas überrascht hat.
Wir sind Mitte November 2009 eingezogen und berechnet wurde uns nur der Dezember mit 160 Gradtagen (Gesamtes Jahr 1000 GT).
Nun wurde vom gesamten Jahresverbrauch unser Monat anteilig berechnet, also 0.16x Verbrauch. Mal davon abgesehen das ion der Rechnung ein Fehler ist, würde ich die Abrechnung gerne "anfechten" da im Dezember nur eine Person im Haushalt gewohnt hat, die auch noch meist gar nicht da war.
Wir zahlen monatlich 150,- € NK, sollen aber nun für einen Monat aus 2009 noch 95 € nachzahlen, was sich aus folgenden Daten ergibt:

Heizkosten:
-Grundkosten 31,26 €
-Verbrauch 87,73 € (für einen Monat??)


Warmwasser:
-Grundkosten 3,23 €
-Verbrauch 10,86 €


Hausnebenkosten:

Kaltwasser, Abwasser, Grundsteuer, Hausreinigung, Haftpflichtversicherung, Gebäuseversicherung, Hausmeister, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Entwässerung Regenwasser, Winterdienst, Gebühr Kaltwasserabrechnung, Gebühr NKabrechnung , Nutzerwechselgebühr)


Sind diese ganzen Positionen rechtens? Uns werden 112,29 € für den einen Monat in Rechnung gestellt...das wären im Jahr 1467,-€ ..ist das nicht ziemlich viel?


Wenn ich meine Grundkosten (Heiz-, Warmwasser-, Hausnebenkosten) monatlich zusammenrechne komme ich schon auf knappe 147 € ... bei ner Abschlagszahlung voin 150 € darf ich ja schon für ganze 3 € im Monat heizen oder wie muss ich das verstehen?


Es wäre sehr nett wenn bei mir jemand bisschen Licht ins Dunkel bringen könnte.

Meine Fragen wären also konkret:

1. Kann ich verlangen das der Vermieter nochmals ablösen kommt und die HK genau auf meinen Verbrauch berechnet?

2. Sind die Grundkosten der verschiedenen Positionen nicht zu hoch (insbesondere Haus-NK)?


Danke

26 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Minuten 0 hilfreich
    Re: Nebenkostenabrechnung

    Hallo,

    die einzelnen Positionen, die in Ihrer Nebenkostenabrechnung vorkommen, sind prinzipiell in Ordnung. Über die Höhe, wie diese auftreten, kann man so nichts sagen. Woher die hohe Nachzahlung bei den Heizkosten kommt hat einen einfachen Grund: Die Nebenkosten werden auf das gesamte Jahr in gleichen Teilen aufgeteilt. Im Winter wären sie real viel teurer, da hier zusätzlich geheizt wird. Somit zahlt man quasi im Sommer für den Winter mit. Da nur der Dezember, ein Monat in dem man mehr Nebenkosten verbraucht, abgerechnet wurde, müssen Sie den Teil, den Sie sonst im Sommer bereits bezahlt hätten, nachzahlen.
    Um die Höhe der Nachzahlung nachvollziehen zu können würde ich mir die Abrechnung noch einmal genau ansehen und mir evtl. auch die Orginal-Rechnungen beim Vermieter einmal ansehen. Wenn nach Verbrauch abgerechnet wurde, sollten Sie dies bereits in Ihrer Abrechnung nachvollziehen können. Wird hier nach Personentagen oder ähnlichem abgerechnet, sollten Sie sich die originalen Rechnungen einmal ansehen und die Beträge nachrechnen.
    Es ist für die Nebenkosten völlig irrelevant, ob und wie viele Personen sich in der Wohnung aufhalten. Wenn Sie eine 4-wöchige Weltreise machen, müssen Sie die Nebenkosten ebenso weiterbezahlen wie wenn Sie dort wohnen. Einziger Unterschied sind die variablen Nebenkosten wie der Wasserverbrauch und die Heizkosten. Sie fallen dann nicht an, da nichts verbraucht wurde. Das nicht da sein ist somit kein Grund die Nebenkostenabrechnung anzufechten.

    Gruß
    hausblick

    • Antwort von nach 26 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Nebenkostenabrechnung

      Das mit der Nutzung war auf den Verbrauchswert bezogen, da angeblich 87 € im Dezember verbraucht wurden....bei Grundkosten sehe ich ein das die bestehen, egal ob man da ist oder nicht.

      Trotz alledem kann es eigentlich doch nicht sein das ich 150 € NK zahlen und davon allein 147 € Grundkosten für die 3 Positionen sind oder? Ohne das ich auch nur irgendwas verbraucht habe.

      • Antwort von nach 33 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: Nebenkostenabrechnung

        Was eine übliche Höhe an Heizkosten im Dezember ist, kann ich leider nicht sagen. Wenn man es gerne warm hat, kann das evtl. hinkommen.

        147 € von 150 € Grundkosten ist allerdings wirklich nicht in Ordnung. Hier sollten Sie sich am besten mal mit dem Vermieter zusammensetzen und wenn die Rechnung der Grundkosten richtig ist die Höhe der monatlich gezahlten Nebenkostenvorauszahlungen anpassen.

        • Antwort von nach 46 Minuten 0 hilfreich
          Re^4: Nebenkostenabrechnung

          Hallo,

          ich habe die Abrechnung mal eingescannt, vielleicht können sie einen Blick drüber werfen? Ich habe nun einige Zeit damit verbracht diese zu verstehen.

          Ich werde so oder so einen Termin mit meinem Vermieter vereinbaren bzgl. Durchsprechung der Abrechnung.

          -Fehler die mir aufgefallen sind: Erst wird mit 1000 Gradtagen gerechnet, in meiner Abrechnung auf Seite 3 aber wieder nur mit 800. Daher ergeben sich falsche Anteilsberechnungen.

          Die Wohnung hat 59,64 qm².

          Würde mich freuen von Ihnen zu hören

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          • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
            Re^5: Nebenkostenabrechnung

            Das mit den unterschiedlichen Gradtagen ist mir auch aufgefallen. Hier sollten Sie auf jeden Fall mal beim Vermieter nachfragen. Zusätzlich sind mir noch die letzen beiden Positionen in der Ersten Tabelle aufgefallen. Meines Wissens nach dürfen keine Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergegeben werden. Was unter einer Nutzerwelchselgebühr zu verstehen ist, istmir nicht ganz klar.
            Wenn Sie sich richtig unsicher sind, sollten Sie mit der Abrechnung am besten zum Mieterschutzbund gehen. Die können hierzu genauere Auskünfte erteilen.
            Welche Kosten in einer Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergegeben werden dürfen finden Sie hier:
            http://www.hausblick.de/abrechnen-haus-verwaltung/12...

            Gruß
            hausblick

  2. Antwort von nach 15 Minuten 0 hilfreich
    Re: Nebenkostenabrechnung

    AM BESTEN Anwalt nehmen und prüfen lassen, ob das mit dem Mietvertrag übereinstimmt. Oder im Mieterverein gehen!!!

    Wird nach Verbrauch oder nach Personen abgerechnet?? was sthet hierzu im Mietvertrag????????????

    • Antwort von nach 47 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Nebenkostenabrechnung

      Hallo,

      ich habe die Abrechnung mal eingescannt, vielleicht können sie einen Blick drüber werfen? Ich habe nun einige Zeit damit verbracht diese zu verstehen.


      -Fehler die mir aufgefallen sind: Erst wird mit 1000 Gradtagen gerechnet, in meiner Abrechnung auf Seite 3 aber wieder nur mit 800. Daher ergeben sich falsche Anteilsberechnungen.

      Die Wohnung hat 59,64 qm².

      Würde mich freuen von Ihnen zu hören

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      • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Nebenkostenabrechnung

        Habe ich mir angesehen: aber ich glaube, die 800 stimmen (jeder Monat hat eine Zahl: November 800 und Dezember 1000 usw.) März dann wiedr nur 400 o.ä.
        Die Grundkosten sind mir jetzt auch klar:
        30% nach z.B. qm und 70 % nach Verbrauch (damit auch die Leute, die immer nur im Winter in Marloca sind, auch zur Gebäudeheizung herangezogen werden.).
        Bei erster Durchsicht sehe ich keine direkten Fehler: Hapftpflicht (Eigentümerhaftpflicht) ist eigentlich Vermietersache, aber das sind nur wenige euro, dafür lohnt es sich fast nicht zu streiten.
        Die nächsten Tage mehr, wenn ich nochmals die Abrechung durchgehe. Bis dann

  3. Antwort von nach 24 Minuten 0 hilfreich
    Re: Nebenkostenabrechnung

    Guten Tag!

    Um die Fragen genau beantworten zu können, wäre eine Angabe der qm-Zahl hilfreich.
    Warum bei Ihnen mit Gradtagszahlen -und dann 160 für einen Monat- gerechnet wird, ist unverständlich. Beim Einzug sollten alle Werte in einem Protokoll festgehalten werden und ab diesen Zahlen wird für Sie berechnet. Heizkosten werden lt. Verrechnungsverordnung immer in Grundkosten -nach qm- und Verbrauchkosten -lt. Ablesung- berechnet und dies meist im Verhältnis von 70% Verbrauch : 30.

    Wasser/Kanal sind verbrauchsabhängige Kosten und dürfen auch nur so abgerechnet werden.
    Kosten wie Versicherungen, Steuern, Hausstron, etc. werden abhängig der genutzten qm-Zahl berechnet.

    Gebühren für Wasser- und/oder Nebenkostenabrechnung dürfen nicht erhoben werden.

    Grundsätzlich heißt es, einen Nebenkostenabrechnung muss klar + übersichtlich und für den Laien -Mieter- nach vollziehbar sein, ansonsten ist diese nicht fällig.
    Sie können auch Einsicht in die zur Erstellung relevanten Belege verlangen, innerhaln 4 Wochen nach Zugang allgemein.

    Ihre Abrechnung zeigt einige Ungereimtheiten und somit ist es angebracht Widerspuch einzulegen.

    L.G. Jihet

    • Antwort von nach 40 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Nebenkostenabrechnung

      Hallo,

      ich habe die Abrechnung mal eingescannt, vielleicht können sie einen Blick drüber werfen? Ich habe nun einige Zeit damit verbracht diese zu verstehen.

      -Fehler die mir aufgefallen sind: Erst wird mit 1000 Gradtagen gerechnet, in meiner Abrechnung auf Seite 3 aber wieder nur mit 800. Daher ergeben sich falsche Anteilsberechnungen.

      Die Wohnung hat 59,64 qm².

      Würde mich freuen von Ihnen zu hören

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  4. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Nebenkostenabrechnung

    zu den Fragen:
    ...Wir zahlen monatlich 150,- € NK, sollen aber nun für einen Monat aus 2009 noch 95 € nachzahlen

    Das ist doch günstig! wie groß ist denn die Wohnung? nach den Abschlägen würde ich mal sagen ca 60 - 70m²?
    inklusive Müllabfuhr ist das doch sehr günstig, oder?

    Die Positionen Deiner Nebenkostenaufstellung sind alle umlegbar.
    1. Kann ich verlangen das der Vermieter nochmals ablösen kommt
    Ablesen vermutlich. Hat er das nicht bei Einzug gemacht? Hast du das nicht selbst bei Einzug gemacht? Die Ablesewerte sollten im Übergabeprotokoll stehen. Dann braucht auch nicht nach Gradtagen gerechnet werden, sondern dann zählt der wahre Verbrauch. Und der ist im Dezember nun mal so hoch. 2. Sind die Grundkosten der verschiedenen Positionen nicht zuhoch (insbesondere Haus-NK)?
    nein Danke
    bitte

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nebenkostenabrechnung

      zu den Fragen:
      ...Wir zahlen monatlich 150,- € NK, sollen aber nun für einen
      Monat aus 2009 noch 95 € nachzahlen

      Das ist doch günstig! wie groß ist denn die Wohnung? nach den
      Abschlägen würde ich mal sagen ca 60 - 70m²?
      inklusive Müllabfuhr ist das doch sehr günstig, oder?
      245,- € NK für einen Monat - find ich jetzt nicht günstig ...Wohnung ist 59qm.

      In meinen letzten Wohnungen (die warn zwar so um die 40-45qm) lagen die NK bei 40,-€^^

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Nebenkostenabrechnung

        245,- € NK für einen Monat - find ich jetzt nicht günstig
        ...Wohnung ist 59qm.
        Ich dachte 150?:
        ...Wenn ich meine Grundkosten (Heiz-, Warmwasser-, Hausnebenkosten) monatlich zusammenrechne komme ich schon auf knappe 147 € ... bei ner Abschlagszahlung von 150 €
        In meinen letzten Wohnungen (die warn zwar so um die 40-45qm)
        lagen die NK bei 40,-€^^
        inklusive Heizung, Warmwasser, Kaltwasser, Abwasser, Müll, Straßenreinigung, Versicherungen und Grundsteuer, Abrechungsgebühren und Miete der Geräte?
        Das ist eigentlich nicht möglich. Schaue mal nach, was Müllgebühren/ Haushalt kosten, wie hoch die Grundsteuer ist und was Versicherungen so kosten. Da bist du schon über 40 € bevor du einmal den Wasserhahn aufgetreht hast und ohne im Dezember zu heizen.

        Wonach wird eigentlich der Kaltwasserverbrauch "gerechnet". Da sollte auch ein Zählerstand vorliegen. Wurde dieser auf Basis des Vormieters geschätzt? Hast du keine Zählerstände bom Einzug?

        • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Nebenkostenabrechnung

          245,- € NK für einen Monat - find ich jetzt nicht günstig
          ...Wohnung ist 59qm.
          Ich dachte 150?:
          150,- € ist die Abschlagszahlung für 12/09 gewesen ...dazu kommt nun eine Nachzahlung von 95,37 € ...also 245,37 € insgesamt. ...Wenn ich meine Grundkosten (Heiz-, Warmwasser-,
          Hausnebenkosten) monatlich zusammenrechne komme ich schon auf
          knappe 147 € ... bei ner Abschlagszahlung von 150 €
          In meinen letzten Wohnungen (die warn zwar so um die 40-45qm)
          lagen die NK bei 40,-€^^
          inklusive Heizung, Warmwasser, Kaltwasser, Abwasser, Müll,
          Straßenreinigung, Versicherungen und Grundsteuer,
          Abrechungsgebühren und Miete der Geräte?
          Das ist eigentlich nicht möglich. Schaue mal nach, was
          Müllgebühren/ Haushalt kosten, wie hoch die Grundsteuer ist
          und was Versicherungen so kosten. Da bist du schon über 40 €
          bevor du einmal den Wasserhahn aufgetreht hast und ohne im
          Dezember zu heizen.
          Hast recht..es waren auch 90,- € für alle NK .. ist halt trotzdem noch deutlich weniger als die oben besagten 245,- €.
          Wonach wird eigentlich der Kaltwasserverbrauch "gerechnet". Da
          sollte auch ein Zählerstand vorliegen. Wurde dieser auf Basis
          des Vormieters geschätzt? Hast du keine Zählerstände bom
          Einzug?
          Zählerstände hab ich gefunden ... nu muss ich mal ausrechnen was wir ggf. zuviel zahlen.

          Danke :)

  5. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Nebenkostenabrechnung

    Hallo,

    ich spreche dich jetzt einfach mal mit Du an, hoffe es geht in Ordnung. Also wir sind Vermieter und ich kann Dir sagen, dass bis auf 2 positionen (Gebühr-NK Abrechnung u. Nutzerwechselkosten), von denen ich noch nichts gehört habe, alles in Ordnung ist.Solltest du auf eine neue Ablesung bestehen, gehen die auf deine Kosten.Du kannst jedoch von dem Vermieter verlangen, dass er dir die genaue NebenkostenAufstellung seiner Hausverwaltung zur Verfügung stellt, um sie zu prüfen inkl. die Ablesprotokolle ( die sollten eigentlich immer gleich mitgeschickt werden !) Frag einfach nochmal konrekt nach, aber ich kann dir sagen, dass die Nebenkosten im letzten jahr enorm in dir Höhe geschossen sind, auch unsere Mieter sind am prüfen, was ihr gutes Recht ist.Aber ich kann nur sagen, dass man mit den Nebenkosten nicht tricksen kann, dass sind alles Kosten die nach zu prüfen sind, also wir Vermieter können uns daran nicht bereichern ! Ich hoffe dir etwas geholfen zu haben, kannst dich aber geren nochmal melden !!
    Schönen tag noch,
    Gruß Claudia

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nebenkostenabrechnung

      Hallo Claudia,

      schön erstmal auch was von einem Vermieter bzw. Vermieterin zu hören.

      Was mir halt so komisch vorkommt ist, dass wenn ich alleine nur die Grundkosten zusammen rechne, komme ich schon auf 147 € ...bei einer Abschlagszahlung von 150 €.
      Ohne das ich auch nur 1x die Heizung anmache oder Warmwasser anstelle.
      Ich hab die Abrechnung mal online gestellt...vielleicht könntest du mal nen Blick drauf werfen und mir deine Meinung sagen?
      Komisch kommt mir auch vor, das angeblich der Stand der Heizung bei 0 war und Ende 2009 bei x. Da wir halt erst zum Dezember eingezogen sind kann ich das leider nicht nachvollziehen.

      Vielen Dank

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  6. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nebenkostenabrechnung

    Hallo Luetze,

    die Berechnung der Heizkosten mittels Gradtagszahlen ist hier anzuwenden, sofern keine Ablesewerte zur Ermittlung des Verbrauchs und Kostenverteilung vorliegen und der angegebene GTZ-Wert für den Monat Dezember ist mit 160/000 Promille (s. a. VDI 2067) ist richtig. Aber eine nachträgliche Ablesung für einen vergangenen Zeitraum, hier für Mitte November 2009, ist nicht möglich.

    Leider ist der Dezember sowie die weiteren Wintermonate mit den stärksten Zahlen vertreten, da hier die eigentliche volle monatliche „Heiz“-Leistung des Jahres tatsächlich erbracht wird. Über das Jahr hinweg bleiben die Vorauszahlungen monatlich gleich, denn auch in den Monaten ohne Heizverbrauch sind diese Abschläge zu zahlen. Es wird aber keine volle Leistung in den Sommermonaten erbracht, bis auf die Warmwasserbereitung und es trifft dann in den „Heizmonaten“ besonders.
    Sollte aber aufgrund des Einzugs Mitte November mehr an Vorauszahlungen geleistet worden sein, so sind diese auch in der Abrechnung aufzuführen bzw. in Abzug zu bringen.
    Hinsichtlich des Einwandes, das nur eine Person während dieser Zeit tatsächlich die Wohnung nur gelegentlich genutzt hat, kann der Vermieter beim Vortrag des Sachverhaltes ein Einsehen haben und den Betrag ändern oder mit der folgenden Miete verrechnen lassen.

    Die Aufzählung der Nebenkosten ist etwas seltsam. Handelt es sich hierbei um den originalen Wortlaut der Bezeichnungen im unterzeichneten Mietvertrag? Bitte mal den „§ 2 BetrKV“ = Aufzählung aller umlagefähigen NK im Net suchen, da u.a. unter der Nr. 14. Hauswart die Einschränkungen beachten, auch die Ausschlüsse in § 1, Abs. 2, Nr. 1 und 2.
    Bezüglich der Kosten der Nutzerwechselgebühr gibt es mittlerweile ein Urteil der BGH v. 14.11.2007 Aktenzeichen VIII ZR 19/07, das diese Kosten als nicht umlagefähigen Betriebskosten bezeichnet, sondern als Kosten der Verwaltung (§ 1 BetrKV, Abs. 2, Nr. 1). Aber die Nutzerwechselgebühr kann berechnet werden, wenn die Übernahme dieser Kosten explizit vertraglich vereinbart worden ist. Nur handelt es sich hierbei um Ablesegebühren bei Ein- oder Auszug aus dem Objekt, ergo eine Zwischenablesung, die nicht die allgemeinen periodisch wiederkehrenden Kosten der Gebrauchsüberlassung betrifft. Bei der Ermittlung mittels Gradtagszahlen fallen diese Gebühren nicht an.
    Die in v. g. § 2 Betr.KV, Nr. 17, ist im Übrigen nicht als Auffangvorschrift für alle anderen Kosten zu verstehen und als solche zu handhaben, sondern der Bezug zu diesen sonstigen Kosten muss mit Nennung der bestimmten Position/en in der Auflistung der zu übernehmenden Betriebskosten als sonstige Betriebskosten aufgeführt sein, wobei der § 1 BetrKV eingehalten werden muss, d. h. Kosten der Verwaltung, auch der damit verbundenen Arbeitskräfte, des Geldverkehrs, Finanzierung, Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs etc. sind nicht auf den Mieter umlagefähig. So ist z. B. auch die Position Gebühr Kaltwasserabrechnung und Gebühr Nebenkostenabrechnung nicht ganz nachvollziehbar, sollte es sich hierbei um Ablesegebühren handelt, so sind diese anteilsmäßg vom Mieter zu übernehmen.
    Anders verhält es sich, wenn der Eigentümer einer Eigentumswohnung diese bewohnt, dann müssen durch den Eigentümer diese Kosten gezahlt werden, aber sie werden auch als nicht umlagefähige Betriebskosten im Sinne eines Mietverhältnisses in der Jahresabrechnung aufgeführt.
    Alle weiteren aufgeführten Nebenkosten in der Auflistung der Fragestellung sind normale umlagefähige Nebenkosten, wobei hinsichtlich der Höhe der Umlagen die eigene genutzte Wohnfläche laut Mietvertrag maßgeblich ist.
    Die Zahlen sind nicht ganz nachvollziehbar, z. B. ergibt 112,29 x 12 = 1.347,48 und nicht 1.467. Handelt es sich hierbei um die reinen Hausnebenkosten?
    An Vorauszahlungen werden insgesamt 1.800 EUR p.a. geleistet. Somit würde ein Betrag von 452,52 EUR für die Warmwasserbereitung- und Heizkosten verbleiben, 37,71 EUR mtl. - ein geringer Betrag in der monatlichen Betrachtung, aber man heizt nicht das ganze Jahr über, sondern i.d.R. ca. 6 Monate. Somit entfällt ein höherer Betrag auf die "Heizmonate".
    Eine Vergleichsrechnung nach Zuviel oder Zuwenig kann man ohne weitere Daten nicht vornehmen, auch kommt es auf das eigene Heizverhalten, die regelmäßige Wartung und viele andere spezifische auf das Gesamtobkelt zutreffende Komponenten an.
    Ich hoffe, die Fragen soweit möglich, verständlich beantwortet zu haben.

    Freundliche Grüße,

    • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nebenkostenabrechnung

      Hallo,

      erstmal danke für die großzügige Ausführung. Sofern ich es nun richtig verstanden habe sind die Heizkosten wahrscheinlich schon richtig berechnet, wobei ich das Übernahmeprotokoll gefunden habe in denen die Zählerstände notiert sind bei Einzug ...und diese entsprechen nicht wie in der angegebenen Berechnung 0.
      Daraus würde sich nach meinen Berechnungen ergeben das ich nicht 87,- sondern nur 57,- € verheizt habe, wenn ich die werte dann fürs ganze jahr nehme.
      Ich finde es sehr komisch das ich 150,- € NK bezahle, die aber schon fast durch BK und Grundkosten Heizung/Warmwasser aufgebraucht werden (147,- €).
      Meine Abrechnung und die Seiten des Mietvertrages bzgl. NK hab ich mal eingescannt und hochgeladen.
      Vielleicht könnten sie sich diese mal ansehen und ihre meinung dazu geben.
      Wäre ihnen sehr dankbar,

      mit freundlichen Grüßen

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      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Nebenkostenabrechnung

        Hallo, die Abrechnung habe ich angesehen.
        Es stellen sich einige Fragen dazu:

        Welche Zählerstände bei Einzug sind abgelesen worden und liegen gem. Protokoll vor?
        Sind in der Mietwohnung jeweils ein Warmwasserzähler (WWZ) und ein Kaltwasserzähler (KWZ) angebracht?
        Wieviele Mietparteien hat das Haus, aufgeteilt in Wohnparteien und ggfs. gewerbliche Parteien, falls vorhanden?
        Definitiv stimmt einiges nicht, wie z. B. die Nutzerwechselgebühr von 15,65 EUR und die Gebühr Hausnebenkosten je Einzelnebenkostenabrechnung über 11,31 EUR - beide Positionen sind nicht umlegbar und von der Rechnung in Abzug zu bringen.
        Die NWG weil 1. keine Vereinbarung zur Übernahme vorliegt und 2. eine Behelfsrechnung mittels GT nur Anwendung findet, wenn keine Ablesung stattgefunden hat.
        Die Berechnung der Hausnebenkostenabrechnung sind regelmäßig Kosten der Verwaltung und nur bei einem Gewerberaummietvertrag umlegbar, auch nicht wenn z. B. ein Raum der ansonsten zu Wohnzwecken dienenden Wohnung gewerblich als Büro genutzt wird.

        Dies als Info vorab mit Bitte um Beantwortung und freundliche Grüße,

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Nebenkostenabrechnung

          Hallo Sabine,

          also Zählerstände liegen dem derzeitigen Vermieter anscheinend nicht vor. Der Vermieter hat Anfang 2010 gewechselt, ich besitze allerdings ein Übergabeprotokoll, das von unserem Einzug datiert, mit allen Zählerständen (wasser, heizung).

          - Es gibt jeweils einen KWZ und WWZ.

          - Insgesamt gibt es 9 Mietparteien, alle privat - also keine gewerblichen Räume.

          Freue mich über die Hilfe, ich werde dann die Tage mal einen Termin mit meinem Vermieter vereinbaren um die NK-Abrechnung zu besprechen.

          Grüße,

          Dennis

  7. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nebenkostenabrechnung

    HI
    ich kann dir nur den Tipp geben schau dir im Internet ( kann man runterladen als pdf Datei) die Nebenkosten verordnung herunter und lese diese aufmerksam. Du wirst erkennen das viele Posten die du genannt hast erlaubt sind. Ein Stück weit hast du dir auch Luxus ( ein rundumsorglospaket) eingekauft. Das Heizkosten nach oben geschnellt sind ist ja allseits bekannt. Die Aussage das du 150,-€ Abschlag zahlen sollst ist kein verbindlich Wert. Der kann je nach Luxusleistungen z.B. Hausmeisterdienste incl. der darin enthaltenen Sozialleistungen, Aufzug, Kehrwoche... auch höher liegen. Auch liegt man oftmal mit der denke ich bin doch nur alleine nicht richtig, da verschiedene Kosten mit mehreren Personen auch nicht teurer sind. Die Umlage pro Person wird oftmal auch fasch angesetzt da es lauten muß Umlage pro m².

    Gruß Peter

  8. Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nebenkostenabrechnung

    Hallo,
    eine Abrechnung nach Gradtagszahlen ist durchaus üblich und gesetzlich zulässig. Da spielt es keine Rolle, wieviele Personen im Abrechnungszeitraum in der Wohnung waren.
    Einen Rechenfehler sehe ich auch nicht: Der Dezember gehört zu den Heizmonaten und hat einen höheren Anteil als z.B. der Juni.

    € 129,29 für den Dezember bedeutet ja, wie gesagt, nicht, dass Sie den betrag x12 Mon. rechnen müssen, um Ihren Jahresanteil zu erhalten. Wie gesagt, da gibt es eine Gradtagszahlentabelle. Googlen Sie mal danach, dann werden Sie den Zusammenhang sicherlich verstehen.

    Die Bk-Vz. ist immer aufs Jahr berechnet. Bedenken Sie, dass der tatsächliche Anteil im Sommer bedeutend niederiger ist als im Winter.

    Viele Grüße
    Stefan

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Nebenkostenabrechnung

      Hallo Stefan,

      wenns denn nur 129 e wären, wärs ja ok..aber wenn ich meine abschlagszahlung von 150 und die nachzahlung zusammen rechne sind das 245,- € für den einen Monat.

      Was ich mich zudem frage ist, ob denn die Angabe in meinem Mietvertrag von 150€ NK so richtig ist, wenn denn schon alleine die Grundkosten (Haus-NK, Heizung, Warmwasser) 147 e betragen.

      Gruss

  9. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Nebenkostenabrechnung

    Hallo Luetze,

    ich habe folgende Antworten:
    zu 1: Ich würde nicht zu einer erneuten Ablesung raten, weil das
    a) Kosten verursacht, die Sie zu tragen hätten,
    b) Sie für den November bisher nicht mitbezahlt haben,
    c) eine jetzige Ablesung keine für 2009 relevanten Ergebnisse bringen würde,
    d) die Gradzahl 160 für den Dezember korrekt ist und
    e) die Zahl der Bewohner nur dann eine Rolle spielt, wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde.

    zu 2: Die genannten Positionen sind überwiegend unstrittig, ABER
    Gebühr Kaltwasserabrechnung,
    Gebühr NKabrechnung und
    Nutzerwechselgebühr
    sind zu prüfen. M.E. sind sie nicht zulässig.
    Die Höhe der Kosten kann ich nicht beurteilen, da ich die Einzelpositionen nicht kenne.
    Sie haben jedes Recht, sich die Abrechnung erklären zu lassen und die Unterlagen einzusehen.
    Prüfen Sie auch, ob z. B. Hausmeistertätigkeiten doppelt abgerechnet wurden. Das geschieht bei unlauteren Vermietern "unabsichtlich" z. B., wenn zu den Hausmeisterpflichten auch Hausreinigung, Gehwegreinigung und Winterdienst gehören. Lassen Sie sich bei Verdacht den Hausmeistervertrag zeigen.
    Vielleicht wissen Sie aus eigener Beobachtung, ob da etwas unklar ist.
    Weitere Informationen (Erfahrungen) bekommen Sie vielleicht auch von Nachbarn.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jens Schütt

  10. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Nebenkostenabrechnung

    Hallo Luetze,
    so wie ich das alles lese, hat der Vermieter korrekt und gerecht abgerechnet!
    Die Gradtagtabelle ist dazu da, gerechter abzurechnen, da die Grundheizkosten (30-50% sind erlaubt) eben je nach Monat sehr unterschiedlich sind. Im Dezember werden 160 Teile berechnet, im Mai bespw. nur 30, da ja im Mai i.d.R. gar nicht geheizt wird. Warum sollte jemand, der nur von Mai-September in einer Wohnung wohnt für die hohen Grundheizkosten der anderen Mieter im Winter mit aufkommen - und umgekehrt.
    Der tatsächliche Verbrauch ist ohnehin klar. Also auch die Heizkosten für den Monat Dezember sind völlig ok, – es kann keine sehr große Wohnung sein. Denn bis 200 € Heizkosten in den Wintermonaten sind keine Seltenheit! Je nach dem, wie teuer gerade die Energie (ÖL, Gas) ist.
    Auch die anderen Posten sind alle ok.
    Also: man kann die Dezemberkosten auf keinen Fall mit 12 multiplizieren! Die 112.29€ scheinen mit ganz gut angesetzt um im Jahresmittel hinzukommen. Je nachdem, wie sich die Energiepreise entwickeln.
    Gruß
    Mary

  11. Antwort von nach 42 Tagen 0 hilfreich
    Re: Nebenkostenabrechnung

    hast du schon mal die Werte der Nebenkostenabrechnung beim Nebenkosten-Rechner eingegeben?

    http://www.nebenkosten-rechner.de

    Ansonsten sind auch hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Nebenkostenabrechnung aufgelistet:

    http://news.nebenkosten-rechner.de/fragen-und-antwor...

    Die Grundkosten sind die Kosten, die gemeinschaftlich anfallen (Heizen im Gang, etc.) hat mit deinem Verbrauch nichts zu tun.

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