kein kostenvoranschlag vom zahnarzt - rechtens?

Von: , 25.11.2010 10:02 Uhr


hallo!
am dienstag wurde ich an einen fachmann für wurzelbehandlungen überwiesen, da meine reguläre zahnärztin nicht mehr weiter wusste. (3 wurzelbehandlungen innerhalb von 3 wochen mit immer wiederkehrenden schmerzen)
NACH der behandlung erklärte der arzt mir dann, dass er nur privat abrechnet, und bei vollständiger behandlung 800euro auf mich zukämen, die bisherigen behandlungskosten konnte er mir nicht sagen, ich solle noch mal später durchrufen. (anmerkung: bin und war immer nur kassenpatientin, das wusste der arzt und auch, dass ich studentin bin!)
ich wurde im vorfeld weder von meiner zahnärztin, noch von ihren schwestern oder gar in der praxis des arztes über die tatsache, dass ich die kosten in vollem maße selbst zu tragen habe informiert und schon gar nicht über die höhe der entstehenden kosten. nun stehen 500euro im raum (rechnung habe ich noch nicht), die ich nicht bezahlen kann. hätte ich das vorher gewusst, hätte ich die behandlung abgelehnt.

frage ist nun: ist der arzt rechtlich dazu verpflichtet mich vorher aufzuklären bzw. mir einen kostenvoranschlag mündlich und/oder schriftlich zu geben?
ich habe angeblich mit meiner unterschrift auf dem anmeldebogen bei dem arzt eingewilligt, alle kosten selbst zu tragen, habe aber den zettel so genau nicht gelesen, da ich eben auch nicht wusste, dass ich in einer privatpraxis bin und nichts böses vermutet habe. selbst wenn ich dort meine zustimmung gegeben habe, ist das doch aber noch kein freibrief zur grenzenlosen abzocke, oder?!

(habe mich schon an meine landes-zahnärztekammer gewendet, die konnten mir die frage nach der vorab-informationspflicht durch den arzt allerdings nicht beantworten und meinten nur, ich soll schriftlich beschwerde einlegen, wenn ich die rechnung habe.)

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: kein kostenvoranschlag vom zahnarzt - rechtens?

    Liebe Lola,
    wende Dich an diese Beratungsstelle:
    Unabhängige Patientenberatung: Beratungsstelle Zahnärztliches Kompetenzzentrum: Träger: Zahnärztliches Kompetenzzentrum in Heidelberg und Köln Verbraucher- und Patientenberatung, ausführliche Informationen und Links, Zahnarztsuche, Beratung zu zahnärztlichen Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten, Behandlungsalternativen, Möglichkeiten der Vorbeugung von Zahn- und Mundkrankheiten, zu neuen Therapieverfahren, Tel.:06221 522 1811 Mo-Fr 9.30-12 und 14-15.30 Uhr
    http://www.zahnaerztliche-patientenberatung.de NACH der behandlung erklärte der arzt mir dann, dass er nur
    privat abrechnet, und bei vollständiger behandlung 800euro auf
    mich zukämen, die bisherigen behandlungskosten konnte er mir
    nicht sagen, ich solle noch mal später durchrufen. (anmerkung:
    ja das ist er frage ist nun: ist der arzt rechtlich dazu verpflichtet mich
    vorher aufzuklären bzw. mir einen kostenvoranschlag mündlich
    und/oder schriftlich zu geben?
    Da hat die Landeszahnärztekammer falsch informiert, sie kann sich nicht auf "Nichtwissen" berufen, weil es ihre unmittelbaren Pflichten umfasst, in diesen Fragen zu wissen. Wenn Du den Nerv dazu hast, beschwere Dich darüber bei der Präsidentin/dem Präsidenten der Landeszahnärztekammer. Am besten mit Durchschlag an die Bundeszahnärztekammer.
    http://www.bzaek.de (habe mich schon an meine landes-zahnärztekammer gewendet, die
    konnten mir die frage nach der vorab-informationspflicht durch
    den arzt allerdings nicht beantworten und meinten nur, ich
    soll schriftlich beschwerde einlegen, wenn ich die rechnung
    habe.)
    Viele Erfolg!
    Evelyne

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