lohnsteuerklassenwechsel bei drei monaten ...

Von: , 25.11.2010 17:11 Uhr

... arbeitslosigkeit und danach muterschutz haben beide die klasse eins was wäre sinvoll

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Minuten 0 hilfreich
    Re: lohnsteuerklassenwechsel bei drei monaten ...

    Hallo, sorry, leider keine Ahnung.
    Gruß Claus ... arbeitslosigkeit und danach muterschutz haben beide die
    klasse eins was wäre sinvoll

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: lohnsteuerklassenwechsel bei drei monaten ...

    ... arbeitslosigkeit und danach muterschutz haben beide die
    klasse eins was wäre sinvoll




    ...bin kein Experte im Forum aber;
    die Voraussetzungen für die Steuerklasse II nicht erfüllt, solange das Kind nicht geboren ist.
    Also bis zum Geburt Klasse I danach Klasse II muss ausgewählt werden wenn die Vorausetzungen für die Klasse I immer noch erfüllt ist. Das heisst allein erziehend, keine zweite Person darf in der Wohnung leben.

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: lohnsteuerklassenwechsel bei drei monaten ...

    Was wäre wobei sinnvoll?

  4. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: lohnsteuerklassenwechsel bei drei monaten ...

    Hallo,
    1) sind Sie verheiratet?
    Falls ja, dann sollte der Partner der das meiste Geld bekommt incl. Kindergeld Steuerklasse 3 und der andere 5 nehmen.
    Bekommen beide ca. dasselbe ist meistens Steuerklasse 4 für beide besser.
    Falls Sie ledig sind ist der Partner auf den das Kind eingetragen ist, Steuermässig besser dran.Weiß allerdings bei ledigen die Steuerklasse nicht genau.

    Gruß
    monika61

  5. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: lohnsteuerklassenwechsel bei drei monaten ...

    Hallo mieszala,

    hier ist es sinnvoll Mann 3, Frau 5

    Mfg

    Angela06

  6. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: lohnsteuerklassenwechsel bei drei monaten ...

    ... arbeitslosigkeit und danach muterschutz haben beide die
    klasse eins was wäre sinvoll
    Hallo mieszala,

    da ihr beide Steuerklasse I habt, gehe ich davon aus, ihr seit nicht verheiratet. Also steuerlich nicht verbunden.

    Es gibt also keine steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

    Was kann man machen: Kind gebären, zuerst betreuen und versorgen, dann in eine Kindergrippe und
    a r b e i t e n ! ! !

    Der Vater unterstützt ja mit dem Kindesunterhalt.

    Von einer Ehe unter steuerlichen Gesichtspunkten rate ich dringend ab.

    MfG

    Stefan Seidel

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