Zählt Grundwehrdienst zur Betriebszugehörigkeit?

Von: , 03.12.2010 16:58 Uhr


Zählt die Zeit des Grundwehrdienstes zur Zeit der Betriebszugehörigkeit in einem Betrieb?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Zählt Grundwehrdienst zur Betriebszugehörigkeit?

    Im Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG steht dazu in §5:

    "(2) Die Zeit des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung wird auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet; bei Auszubildenden und sonstigen in Berufsausbildung Beschäftigten wird die Wehrdienstzeit auf die Berufszugehörigkeit jedoch erst nach Abschluss der Ausbildung angerechnet. Die Zeit des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung gilt als Dienst- und Beschäftigungszeit im Sinne der Tarifordnungen und Tarifverträge des öffentlichen Dienstes."

    Grüße,
    Christian

    Jetzt auf diese Frage antworten.