Zählt Grundwehrdienst zur Betriebszugehörigkeit?
Von: , 03.12.2010 16:58 Uhr
Zählt die Zeit des Grundwehrdienstes zur Zeit der Betriebszugehörigkeit in einem Betrieb?
Zählt die Zeit des Grundwehrdienstes zur Zeit der Betriebszugehörigkeit in einem Betrieb?
Im Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG steht dazu in §5:
"(2) Die Zeit des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung wird auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet; bei Auszubildenden und sonstigen in Berufsausbildung Beschäftigten wird die Wehrdienstzeit auf die Berufszugehörigkeit jedoch erst nach Abschluss der Ausbildung angerechnet. Die Zeit des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung gilt als Dienst- und Beschäftigungszeit im Sinne der Tarifordnungen und Tarifverträge des öffentlichen Dienstes."
Grüße,
Christian