nach Verurteilung - Diebesgut verkaufbar ?
Von: , 05.12.2010 12:09 Uhr
Ich wurde rechtskräftig Verurteilt zur Geldstrafe und was passiert nun mit dem Diebesgut ? Es war zwar Gegenstand der Verhandlung, niemand fragte aber dannach .... Kann ich das "Diebesgut" nach der rechtskräftigen Verurteilung, weil es jetzt vermutlich wieder legal in meinem Besitz gelangte, verkaufen ?
Ich habe übrigens eine Rechnung für den Artikel auf meinem Namen lautend. Ich habe es einfach beim Auszug mitgenommen ....
Ich möchte jetzt mein Strafgeld 250 Euro etwas mindern durch den Verkauf ....
Hehlerei ist es ja nicht - und wegen dem Diebstahl wurde ich ja bereits bestraft ......
darf ich es verkaufen ?
