Möchte Nebengewerbe anmelden als Sender im Netz

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 01.11.2009 17:11 Uhr

Hallo, bin zur zeit arbeitssuchend und möchte jetzt ein nebengewerbe anmelden. Dabei geht es darum dass ich für einen sender im internet arbeite. chat, cam und telefon.
bekomme es ausgezahlt mit 0% umsatzsteuer ausgewiesen. verdiene dann ca. 700€.


1. muss ich jetzt ein gewerbe anmelden?
2. kleingewerbe?
3. was muss ich dazu alles beachten?

4. das arbeitssuchendengeld wird dann wohl dem entsprechend gekürtzt oder fällt wohl ganz weg?

5. muss ich das (klein-)gewerbe im ort oder bei der stadt anmelden?

6. wie sieht das am jahresende aus, wenn ich eine steuererklärung mache?

wäre echt toll wenn mir jemand helfen könnte.

lg

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Möchte Nebengewerbe anmelden als Sender im Netz

    1. ob Du dort auf selbständiger Basis arbeitest, oder ob Du angestellt bist wäre noch interessant. Nur auf selbständiger Basis mußt Du ein Gewerbe anmelden.
    2.Kleingewerbe oder Gewerbe ist egal bei Gewerbeanmeldung.
    3. Personalausweis und Anmeldung des Gewerbes als Nebengewerbe.
    4. Darüber gibt Dir das Arbeitsamt Auskunft.
    5. Das einkommen wird versteuert (Einnahmen - Ausgaben ergibt den Gewinn)

    Gruß

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