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von
nach 78 Tagen
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Re: Ist ein Inbetriebnahmeprotokoll für ein Gerät
zum einem ist der Verwendungszweck des Gerätes und der Einstzort (Haushalt, Industrie, Medizin,...)wichtig!
zum anderen müssen die gesetzlichen Vorschriften; hier besonders das Maschinenschutzgesetz und damit auch die VDE-Vorschriften schon bei der Konstruktion beachtet werden. Dies muss durch eine
Gefährdungsanalyse des Herstellers belegt werden.
Was aber meineserachtens bei einer Abschlußprüfung eines Mechatroniker´s wohl nicht zum tragen kommen wird.
Also ich würde zumindestens mir mal die entsprechenden VDE´s reinziehen.