Aufenthaltsrecht EU-Bürger mit Nicht-EU-Bürger

Von: , 09.12.2010 12:32 Uhr


Hallo Leute,

darf ein deutscher Staatsbürger, der in der EU lebt z.B. London seine Frau die ebenfalls mit ihm wohnt und Nicht-EU Bürgerin ist aber einen Aufenthaltsvisum für 5 Jahre für Groß Britanien hat, mit seiner Frau in Deutschland einreisen um hier zu Leben oder muss sie einen Sprachkurs machen ?

d.L

Sprachkurs

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Minuten 0 hilfreich
    Re: Aufenthaltsrecht EU-Bürger mit Nicht-EU-Bürger

    Hallo,

    grundsätzlich braucht man um in Deutschland leben und Arbeiten zu können ein Schengen Visum. UK hat hier eigene Regeln. Ich gehe also fest davon aus, dass Ihre Frau ein Schengenvisum beantragen muss und hierfür ist es notwendig Deutschkenntnisse auf der Stufe A1 nachweisen zu können.

    Allerdings gibt es hierfür eine Menge Ausnahmen! Es kommt auch darauf an aus welchem Land Ihre Frau stammt, z.B. USA kein Problem; Cuba hingegen schwer.

    Es gibt aber einen Trick wie man dies etwas umgehen kann Stand 2010.
    Vorraussetzung man ist Verheiratet!
    Man beantrage ein Besuchervisum für die Ehefrau für 3 Monate → in dieser Zeit lässt man die Ehe in Deutschland nachbescheinigen (Standesamt Heimatort).

    Anschließend beantragt man bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel (Relativ gegen Ende der 3 Monate) anschließend bekommt Ihre Frau eine Fiktionsbescheinigung für 3 Monate (Vom Tag an der Antragsstellung, deshalb gegen Ende der 3 Monate beantragen).
    Sie muss in dieser Zeit den A1 Deutschkurs besuchen (Wird von der Ausländerbehörde bezahlt) und den Test am besten bestehen.

    Viele Grüße
    Fme987

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Aufenthaltsrecht EU-Bürger mit Nicht-EU-Bürger

      Habe ich das richtig verstanden, wenn man an einem Kurs angemeldet ist bekommt man eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Monate. Wenn man besteht dann wird diese verlängert wenn nicht, was dann ?

      Gruß d.L.

          • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
            Re: Aufenthaltsrecht EU-Bürger mit Nicht-EU-Bürger

            Ohne mich jetzt genauer mit der Rechtslage befaßt zu haben - ich gehe davon aus, daß ein EU-Bürger im Rahmend er Freizügigkeit seinen Wohnsitz innerhalb der EU frei wählen kann. Ebenso gehe ich davon aus, daß er seine Frau mitnehmen kann - ggfs. wären vielleicht irgendwelche Prüfungen, ob es eine "Scheinehe" ist, zu durchlaufen. Einen Sprachkurs als Verpflichtung kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
            Das alles nur nach gesundem Menschenverstand, ohne rechtsverbindlichkeit. Im Zweifelsfall weiß die deutsche Botschaft mehr.

      • Antwort von nach 9 Tagen 0 hilfreich
        Re: Aufenthaltsrecht EU-Bürger mit Nicht-EU-Bürger

        Grundsaetzlich erstmal, Gross Britannien gehoert nicht zu den Schengenstaaten, das heisst, deine Frau braucht ein Visum fuer Deutschland. Dann, ein Touristenvisum ist wohl kein Problem, gueltig bis zu 90 Tage. Wenn ihr euch aber in Deutschland niederlassen wollt, muss deine Frau vorher den Sprachkurs machen (A1 Zertifikat)

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