Antwort
von
Michael Braunwarth
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Re: Domainrecht-unlauter?
Hallo Frau Weber,
Falls es sich tatsächlich um Schmidt-Finanz handelt:
Die Domain schmidt-finanz.de wurde zuletzt im Februar 2008 aktualisiert. Mindestens seit dieser Zeit ist demnach Klaus-Peter Schmidt Inhaber und Admin C der de-Domain.
Falls der Name nur ein Beispiel sein sollte:
Ich würde dem Kunden unmissverständlich klar machen, dass ich ihm ohne Einblick in den Vertrag nicht weiter helfen kann. Wenn der Kunde so wenig Vertrauen zu mir hat und sich "bedeckt" hält, kann er nicht erwarten, dass ich mir ein Bein für ihn ausreiße - und das sage ich auch meinen Kunden - und die verstehen und akzeptieren das dann auch.
Allgemein: man sollte die Firma X zuerst höflich aber bestimmt anschreiben und daran erinnern, dass die Domain ehemals im Auftrag Ihres jetzigen Kunden von Firma X treuhänderisch verwaltet wurde ... Bitte um Mitteilung des AuthCodes der Domain und Zustimmung zur Übertragung an den rechtmäßigen Eigentümer, wenn die Anfrage des künftigen Providers eintrifft...Erwähnung des Namensrechts, das alleine Ihrem Kunden zusteht (und auch leicht nachweisbar ist) und nicht der Firma x. In welcher Schreibweise Ihr Kunde nach außen auch auftritt: er tut das wohl schon längere Zeit und das ist belegbar, verschafft ihm sehr wohl ein Namensrecht - und sei es auch nur in seinem lokalen Umfeld. Die Firma X kann jedenfalls kein Namensrecht beanspruchen.
Kommt keine Reaktion, in zweitem Schreiben Antwort-Termin setzen und rechtliche Schritte schon mal andeuten. Wenn kein Erfolg zu erzielen ist, sind rechtliche Schritte unausweichlich.
Man kann auch die Denic in Frankfurt anrufen und erstmal um Rat fragen - da sitzen tatsächlich reale Menschen, die so weit es geht hilfsbereit sind und nach meiner Erfahrung recht entspannt.
Schönes Wochenende
Michael Braunwarth