Ein 15 jähriger hat ein Auto stark beschädigt.

Von: , 10.12.2010 14:34 Uhr

Die Privathaftpflicht zahlt nur die Hälfte, da sie dem Autofahrer die Gefährdungshaftpflicht auferlegt.
Der Schüler war aber 100 % schuldig.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 25 Minuten 0 hilfreich
    Re: Ein 15 jähriger hat ein Auto stark beschädigt.

    Hallo,

    ich rate Ihnen einen Anwalt zu diesem Thema aufzusuchen und sofern Sie eine Verkehrsrechtsschutz haben, diese in jeden Fall darüber zu informieren. Ein solches Thema ist immer sehr heikel und eine rechtliche Auskunft kann und darf nur ein niedergelassener Rechtsanwalt tätigen.

    Allgemeiner Hinweis zur Gefährundungshaftung:
    Sobald Sie in Ihr Auto steigen und den Motor starten würde die Gefährundungshaftung schon greifen, unabhängig ob Sie eine Schuld am Unfall trifft oder nicht.

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Ein 15 jähriger hat ein Auto stark beschädigt.

      Hallo Peter Help,
      Vielen Dank für die Auskunft. Aber, mein Enkel, der 15 jährige, hat den Unfall zu 100% verursacht. Den Autofahrer trifft überhaupt keine Schuld und da er sehr
      verständnisvoll war, möchte wir auch den Schaden regulieren. Gibt es eine Möglichkeit den Autofahrer von
      dieser Gefährdungshaftpflicht zu entlasten. Ich erwarte keine Rechtsberatung sondern nur eine allgemeine
      Auffassung oder ob in ähnlichen Fällen schon mal so entschieden wurde.
      Vielen Dank und freundliche Grüße aus Bremen
      Susi101

      • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 4 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Ein 15 jähriger hat ein Auto stark beschädigt.

        Hallo Susi101,

        da ich den Fall nicht kenne, ist schwer dazu etwas zu sagen.
        Der Schadensachbearbeiter der Versicherung prüft in erster Linie, ob ein Verschulden der versicherten Person (Verursacher) vorliegt.
        Hierzu bekommt er vom Verursacher eine Schilderung des Schadenhergangs. Er kann auch vom Geschädigten eine Schilderung verlangen. Sollte der Fall polizeilich aufgenommen worden sein, so kann er auch den Polizeibericht anfordern, im Extremfall kann auch ein Unfallgutachter hinzugezogen werden.
        Auf Grundlage diesen Informationen versucht der Sachbearbeiter den Schadenhergang nachzuvollziehen und trifft dann die Entscheidung ob die Versicherung den Schadensfall voll übernimmt (eindeutiger Fall) oder ob auch beim Geschädigten eine Fehlverhalten vorlag und somit ein prozentualer Abzug gemacht wird.
        Am besten ist es direkt Kontakt mit den zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen, dieser kann Ihnen Auskunft darüber geben, warum der Fall nur zu 50% übernommen wird.

        Grüße aus Stuttgart
        Peter

        Anmerkung: Näheres zur Gefährdungshaftung finden Sie hier http://de.wikipedia.org/wiki/Gefährdungshaftung

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