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nach einer Stunde
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Re: Urheberrecht Musik Transkription
Ich grüße Sie,
sehr schwierig die Fragen mit „ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Denn das hängt vom Umfang ab. Spontan würde ich auf Ihre Fragen wie folgt eingehen:
1. Ist das Abschreiben eines Musikstückes oder Teile davon in Noten, die sog. Transkription, per se illegal?
Per se illegal ist das nicht, sofern nur TEILE in einem angemessenen Umfang übernommen werden und die Angabe des Urhebers gewährleistet ist (Stichwort: Zitatrecht).
2. Ist die Weitergabe zu privaten Zwecken MIT Angabe des Komponisten illegal?
Bei der Weitergabe muss man aufpassen: für private Zwecke geht es schon, aber wenn man die Weitergabe an einer großen Gruppe, wo der Familien- bzw. Bekanntenkreis nicht mehr familiär (?) bzw. bekannt ist, dann ist nicht mehr von Privaten Zwecken zu sprechen. Nicht "Privat" wäre z.B. die Weitergabe an jedem, der sich auf Ihrem Homepage registrieren lässt.
3. Ist das Veröffentlichen der Transkription, also des erarbeiteten Notentextes MIT Angabe des Komponisten auf der eigenen Homepage illegal?
Die Antwort auf diese Frage hängt von Frage 1) ab; das hängt vom Umfang ab; wenn es nur in Auszügen (Stichwort: Zitatrecht) dann müsste das zulässig sein. Das Zitatrecht bzw. das Benutzen zu Privatzwecken im Urheberrecht stellen Schranken des Urheberechts dar; rechtlich müssen Schranken eng definiert werden; sie dürfen also nicht ausgedehnt werden.
Oft ist es - wie hier - eine Frage der Einzellfallprüfung. Als Faustregel bzw. als Orientierungshilfe könnte man hinsichtlich der Schranken sagen, dass grundsätzlich alles, was dem Urheberechtrecht (d.h. dem Persönlichkeitsrecht und dem Verwertungsrecht) beeinträchtigen könnte, rechtlich nicht erlaubt ist.
schöne Grüße
Achtung: es handelt sich hier nicht um eine Rechtsberatung; also keine Haftung jeglicher Art.