Zum Fahrrad und „rechts vor link

Von: , 12.12.2010 16:01 Uhr

Erkläre bitte diese Begriffe!! Ich brauche Ihre Hilfe. es geht um die "Rechts vor Links" Regelung, aber nur im Fahrradfahren!!!

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Zum Fahrrad und „rechts vor link

    Erkläre bitte diese Begriffe!! Ich brauche Ihre Hilfe. es geht
    um die "Rechts vor Links" Regelung, aber nur im
    Fahrradfahren!!!
    Hallo!
    Beim Fahrradfahren gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Falls die Vorfahrt nicht durch Ampel oder Verkehrszeichen geregelt ist, gilt "rechts vor links". Das heißt, wer von rechts kommt, darf zuerst fahren (egal ob Fahrrad oder Auto). Wer von links kommt, muss warten. Diese Regel gilt auch in allen 30er-Zonen.
    Alles klar?
    Grüßle
    clara

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Zum Fahrrad und „rechts vor link

      Danke!!!

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Zum Fahrrad und „rechts vor link

    Erkläre bitte diese Begriffe!! Ich brauche Ihre Hilfe. es geht
    um die "Rechts vor Links" Regelung, aber nur im
    Fahrradfahren!!!
    Rechts vor Links ist eine Grundregel im deutschen Verkehr und gilt nicht speziell für Fahrräder, sondern für alle Fahrzeuge.
    Wenn an einer Kreuzung die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist, hat derjenige Vorfahrt, der von rechts kommt.

    Beispiel:

    Im Wohngebiet kreuzen sich 2 gleichberechtigte Straßen. Du fährst mit Fahrrad und möchtest geradeausfahren. Aus der Straße, die aus Deiner Sicht nach rechts abgeht, kommt ein Fahrzeug. Egal wohin das Fahrzeug fahren möchte. Es hat Vorfahrt. Erst man das Fahrzeug weg ist darfst Du weiterfahren.

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Zum Fahrrad und „rechts vor link

      Danke)))

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Zum Fahrrad und „rechts vor link

      Thanks:)

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Zum Fahrrad und „rechts vor link

    Erkläre bitte diese Begriffe!! Ich brauche Ihre Hilfe. es geht
    um die "Rechts vor Links" Regelung, aber nur im
    Fahrradfahren!!!
    Ich verstehe Ihre Frage nicht.
    Wollen Sie es auf russisch haben?
    Oder auf deutsch den Russen die Regelung erklären?

  4. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Zum Fahrrad und „rechts vor link

    Hallo,
    unabhängig vom Fahrrad oder anderen Verkehrsgeräten gilt immer "rechts vor links". D.h., dass derjenige, der von links kommt, warten muss.
    Viele Grüße, Jens Erkläre bitte diese Begriffe!! Ich brauche Ihre Hilfe. es geht
    um die "Rechts vor Links" Regelung, aber nur im
    Fahrradfahren!!!

  5. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Zum Fahrrad und „rechts vor link

    Treffen sich 2 Verkehrsteilnehmer (auch Fahrradfahrer) an einer Kreuzung darf der als erster losfahren, der kein weiteres Fahrzeug rechts von sich sieht.

  6. Antwort von nach 7 Tagen 0 hilfreich
    Re: Zum Fahrrad und „rechts vor link

    Erkläre bitte diese Begriffe!! Ich brauche Ihre Hilfe. es geht
    um die "Rechts vor Links" Regelung, aber nur im
    Fahrradfahren!!!
    Da Fahrradfahrer Verkehrsteilnehmer" sind gelten für sie die gleichen Vorfahrtregeln wie für alle anderen Fahrzeuge auch. Also: Wenn keine Ampel, kein Polizist oder Verkehrszeichen die Vorfahrt regeln gilt selbstverständlich auch für den Radfahrer die Regel:" Wer von rechts kommt, hat die Vorfahrt"

    Alles klar??
    Gruß

    Günter

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!