Unterliegt eine Kettenmail dem Urherrechtsgesetz?
Von: , 13.12.2010 19:46 Uhr
Habe vor zwei Jahren eine Kettenmail mit folgendem Inhalt bekommen:
Die Lehrerin.
Eines Tages bat eine Lehrerin ihre Schüler, die Namen aller anderen Schüler in der Klasse auf ein Blatt Papier zu schreiben und ein wenig Platz neben den Namen zu lassen...(etc)
Habe sie selbstredendt nicht, wie gefordert innerhalb 143 Minuten an 15 Leute verschickt und ich lebe immer noch :-D
Weil der Text aber wirklich schön ist, hab ich den damals gespeichert. Möchte den Nun mit dem Vermerk "unbekannter Verfasser" in eine Homepage einbauen.
Kann ich das? Oder unterliegt eine Kettenmail dem Urheberrecht?
