Abgeltungssteuer

Von: , 14.12.2010 17:05 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,

Vor längerer Zeit habe ich Deutsche Telekom Aktien gekauft. Ich habe große Verlust und diese Aktien bleiben immer noch in meinem Depot.

Im Jahr 2010 habe ich andere Aktien gekauft. Zum Glück diesmal habe ich zur Zeit einen Gewinn. Ich habe vor, 2011 diese Akktien gleichzeitig mit Telekom Aktien zu verkaufen.

Meine Fragen:

1. kann ich den Gewinn der neuen Aktien gegen alten Verlust von Telekom Aktien verrechnen lassen ?

2. Was muss ich das Finanzamt vorweisen ?

3. bis wann kann ich den Gewinn gegen alte Verlust verrechnen lassen.

Vielen Dank für die Anworte

Xiu Mai

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 37 Minuten 0 hilfreich
    Re: Abgeltungssteuer

    von Gewinn und Verlust kann man erst dann sprechen wenn Wertpapiere VERKAUFT worden sind.
    Der aktuelle Kurs ist insoweit belanglos.

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Abgeltungssteuer

      von Gewinn und Verlust kann man erst dann sprechen wenn
      Wertpapiere VERKAUFT worden sind.
      Der aktuelle Kurs ist insoweit belanglos.
      Natürlich weiß ich das! die Frage: nach VERKAUF der neuen Akzien mit Gewinn gegen Verlust der alten Aktien (natürlich nach VERKAUF) verrechnen kann.

      Ich glaube, dass meine Fragen deutlich genug sind und bitte sie nicht zu komplizieren.

  2. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Abgeltungssteuer

    Hallo Xiu Mai,

    da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, über Abgeltungssteuer weiß ich leider gar nicht Bescheid.

    Sorry.

    VG tulpe1000

  3. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: Abgeltungssteuer

    hallo,

    du musst 25% Steuern und den Soli zahlen.
    die Banken ziehen das geld automatisch ein.
    wenn du noch einen freibetrag hassst dann must du dir dein geld über die steuererklärung zurückholen.

    mfg
    bernharrd

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