Kann mich gegen den GEZ-Bescheid wehren?

Von: , 16.12.2010 12:32 Uhr


Hallo liebe Rechtsexperten,
ich bin im Oktober von zu Hause ausgezogen, um zu studieren. Ich bekomme Bafög und muss deshalb keine Rundfunkgebühren zahlen. Da ich mögliche Haustür-Streitereien mit einem Gesandten der GEZ vermeiden wollte, habe ich mich trotzdem angemeldet und den Befreiungsantrag Anfang November, als ich endlich den dafür nötigen Nachweis vom Bafög-Amt hatte, gestellt.
Diese Woche habe ich jetzt 2 Briefe von der GEZ bekommen. Im ersten stand, dass ich von der Gebühr 1.12.10 bis 30.9.11 befreit sei. In meiner Freude darüber hab ich auf dieses Datum gar nicht geachtet und den zweiten Brief geöffnet, wo drin stand, dass ich 35,96 Euro für Oktober und November zahlen sollte. Begründung der GEZ: "Die Befreiung beginnt mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde.Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvorraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben."
Ich hab das Geld nicht gerade übrig und ehrlich gesagt auch keine Lust mich von der GEZ so raffiniert abzocken zu lassen. Es war nicht meine Schuld, dass das Bafög erst im November bewilligt wurde und nach der Logik der GEZ hätte ich mich bereits im September anmelden müssen, um ab Oktober befreit zu sein. Und das mit dem "Monat, der auf den Monat folgt" stand beim Antrag nirgendwo dabei.
Der Betrag ist gewiss nicht groß genug, um damit vor Gericht zu ziehen, aber ich ärgere mich halt. Hab ich vielleicht Chancen, wenn ich mich bei denen beschwere oder einfach nicht zahle und die Sache "aussitze"??
Danke schon im Voraus für alle Antworten!!
Gruß Kaiz

5 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von Pierre Mensah nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re: Kann mich gegen den GEZ-Bescheid wehren?

      Hallo liebe Rechtsexperten,
      ich bin im Oktober von zu Hause ausgezogen, um zu studieren.
      Ich bekomme Bafög und muss deshalb keine Rundfunkgebühren zahlen. Da ich mögliche Haustür-Streitereien mit einem Gesandten der GEZ vermeiden wollte, habe ich mich trotzdem
      angemeldet und den Befreiungsantrag Anfang November, als ich endlich den dafür nötigen Nachweis vom Bafög-Amt hatte, gestellt.
      Diese Woche habe ich jetzt 2 Briefe von der GEZ bekommen. Im ersten stand, dass ich von der Gebühr 1.12.10 bis 30.9.11 befreit sei. In meiner Freude darüber hab ich auf dieses Datum gar nicht geachtet und den zweiten Brief geöffnet, wo drin stand, dass ich 35,96 Euro für Oktober und November zahlen sollte. Begründung der GEZ: "Die Befreiung beginnt mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvorraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben." Ich hab das Geld nicht gerade übrig und ehrlich gesagt auch keine Lust mich von der GEZ so raffiniert abzocken zu lassen.
      Es war nicht meine Schuld, dass das Bafög erst im November bewilligt wurde und nach der Logik der GEZ hätte ich mich bereits im September anmelden müssen, um ab Oktober befreit zu sein. Und das mit dem "Monat, der auf den Monat folgt" stand beim Antrag nirgendwo dabei.
      Der Betrag ist gewiss nicht groß genug, um damit vor Gericht zu ziehen, aber ich ärgere mich halt. Hab ich vielleicht Chancen, wenn ich mich bei denen beschwere oder einfach nicht zahle und die Sache "aussitze"??Danke schon im Voraus für alle Antworten!!
      Gruß Kaiz
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      Guten Tag Kaiz,
      dumm gelaufen kann ich da nur sagen!
      Rein formal ist die abGEZockt im Recht.
      Nach der aktuellen Rechtslage kann sie von dir die 35,96 Euro einfordern.
      Du hättest vor deiner voreiligen Anmeldung bei denen besser erstmal auf deren Internetseite geschaut und dir da mal die FAQ reingezogen (http://gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html). Die sind nämlich sehr informativ.
      Und du sagst ja, es lohnt sich nicht, wegen dieser 35,96 Eu vor's Gericht zu ziehen - abgesehen davon würdest du den Prozess auch garantiert verlieren und dann noch erhebliche Kosten zusätzlich an der Backe haben.
      Du solltest also wirklich in den sauren Apfel beissen und denen von der abGEZockt die 40 Eu in den Rachen schmeissen.
      Der Stress, der auf dich zukommen würde, wenn du versuchst, eine Nichtzahlung mit der abGEZockt auszusitzen, ist auch eher unverhältnismässig, denn die abGEZockt heisst zu Recht so und sitzt da gerne mit.
      Obwohl ich regulär eher anti-GEZ bin, rate ich ausnahmsweise, zahl das und verbuche es unter 'unangenehme Erfahrungen mit der abGEZockt - aufgrund eigener Dummeheit'.

      Überigens: nervige Diskussionen mit dem "Gesandten der GEZ" vermeidet man nicht durch voreilige Anmeldungen, sondern hiermit: http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/GEZ...

      Zusatzinfo:
      Hausverbot für “GEZ-Mitarbeiter” rechtens
      Vor dem Amtsgericht Bremen-Blumenthal (42 C 43/10) wurde nun ausdrücklich festgestellt, was letztlich vorhersehbar war: Den Rundfunkgebührenbeauftragten (landläufig “GEZ-Mitarbeiter” genannt) darf ein Hausverbot auferlegt werden. Das Amtsgericht stellt dabei ausdrücklich fest, dass es weder zugeschriebene Zwangsrechte für solche Mitarbeiter gibt, noch ergibt sich eine Duldungspflicht aus Treuegesichtspunkten.

      Weiteres hier: http://www.ferner-alsdorf.de/2010/10/hausverbot-fur-...


      Interessante Infos über die abGEZockt siehe auch hier: http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/Fir...

      In diesem Sinne,
      mit freundlichem Gruss
      Pierre Mensah

    • Antwort von Barbara Natzschka nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re: Kann mich gegen den GEZ-Bescheid wehren?

      tut mir leid für dich, aber die Genauen sind mit unter die Dummen.
      Die GEZ holt sich ihr Geld. Kannst ja eine Ratenzahlung über 5 Euro pro Monat aushandeln, dann tut es nicht ganz so weh.
      Oder du schreibst der GEZ, seit wann du Student bist und der BAFÖG Antrag gar nicht eher kommen konnte um die Befreiung zubeantragen.Jedenfalls so was in der Art, bettel bettel kratz kratz....
      Ich vermute aber, das du wenig Erfolg hast.
      Ich kann deinen Ärger verstehen, trotzdem viel Erfolg. Gerichtlich würdest du bestimmt keinen Erfolg haben. Wenn du es aber unbedingt tun willst, denke daran vorher Prozeßkostenhilfe (PKH) zubeantragen, damit der Schaden nicht noch größer wird.
      In dem Sinne - eine schöne Advents- und Weihnachtszeit- Gruss Barbara Natzschka

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Kann mich gegen den GEZ-Bescheid wehren?

      Danke für eure schnellen Antworten!
      Ich werde jetzt wohl oder übel meine Rechnung bezahlen und aus dieser Erfahrung das Fazit ziehen, dass das Sprichwort "Ehrlich währt am längsten." nicht für GEZ-Angelegenheiten gilt und ich in Zukunft IMMER die FAQs lesen muss.
      Gruß Kaiz

      • Antwort von Barbara Natzschka nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Kann mich gegen den GEZ-Bescheid wehren?

        wie gesagt mach doch ne Stundung der Zahlung und Ratenvereinbarung auf 5 Euro. So vor Weihnachten sind solche doofen Rechnungen für mittellose Studenten alles andere als gut.

        Lass dir das Weihnachtsfest nicht vermießen, aber 2013 wird alles noch toller mit der GEZ.
        Gruss Barbara Natzschka

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re: Kann mich gegen den GEZ-Bescheid wehren?

        Ratenzahlung.

        Gruß, Sabine

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