Rechtslage, Mängelrüge
Von: , 16.12.2010 20:12 Uhr
Hallo lieber Experte,
Ein Endkunde (Privatperson) widerruft einen Kaufvertrag und will die Ware zurückgeben.
Dieser Kunde sagt Händler A erst nach 8 Tagen Bescheid, das es sich nicht um einen Widerruf sondern um eine Reklamation handelt.
In den AGBs des Großhändlers B steht, das Händler A Mängel innerhalb von 7 Tagen rügen muss. Ist die Rügefrist länger, wenn es sich um ein Drop shipping Geschäft (Streckengeschäft) handelt (Händler bekommt Ware nicht selbst zu Gesicht)? Wie lange ist in diesem Fall die Rügefrist, wenn die Seitenteile der Ware 3cm zu klein waren (versteckter Mangel?? Man misst ja nicht nach).
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
anja
