Künstlerförderung

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 20.12.2010 11:23 Uhr

Darf ein Kulturminster NRW , eine Geheime Kommission bestellen ,um zu behaupten: der Künstler ist so Krottenschlecht das der echt nicht ins Förderprogramm passt.wärent im Gegengutachten durch Professoen. der Fachhochschule für Kunst und Design wieder gutachten. Ich Kunst im Sinne Art,5 Abs.3 GG. mache. Was heißt das jetzt genau?
Thansel

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