Kündigung der Mitgliedschaft

Von: , 20.12.2010 21:32 Uhr

Hallo,
kann jemand seine Mitgliedschaft in einem Verein mit sofortiger Wirkung kündigen wenn Teile der Satzung nicht oder nicht ganz dem Vereinsrecht entsprechen.
Gruss Knut d9e

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigung der Mitgliedschaft

    Hallo Knut,

    nein, man kann seine Mitgliedschaft grundsätzlich nicht deshalb mit sofortiger Wirkung kündigen, weil Teile der Satzung nicht oder nicht ganz dem Vereinsrecht entsprechen.
    Weitere Auskünfte sind auf Grund der Kürze der Anfrage leider nicht möglich.

    Gruß
    B. Kaufmann

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Kündigung der Mitgliedschaft

    Hallo,
    kann jemand seine Mitgliedschaft in einem Verein mit
    sofortiger Wirkung kündigen wenn Teile der Satzung nicht oder
    nicht ganz dem Vereinsrecht entsprechen.
    Gruss Knut d9e
    Hat denn das Amtgericht/Vereinsregister hierzu etwas beanstandet?
    Deine Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten. Es ist schon erforderlich zu wissen, was deiner Meinung nach zwischen Satzung und Vereinsrecht nicht stimmig sein soll. Grundsätzlich gilt übrigens Freiheit in der Satzungsgestaltung! Und was steht denn in der Satzung zur Kündigung der Mitgliedschaft und über die Möglichkeit einer sofortigen Kündigung?
    Gruß, Daniela

  3. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Kündigung der Mitgliedschaft

    Hallöchen,

    wie immer bei Rechtsfragen kommt es darauf an. Die Frage ist also, ob der Fehler in der Satzung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt.
    Das läßt sich aber ohne ganauere Kenntnis des Sachverhaltes unmöglich beantworten.

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