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nach 4 Tagen
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Re^2: software freeware lizenz
Hallo Bernd,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe mir jetzt
einige andere Lizenzen von anderer Freeware (nur für
privat-Gebrauch) angeschaut. Das hat mir gut geholfen.
Auch Ihre anderen Antworten waren sehr hilfreich.
Vielen Dank Frank
Hallo Frank.
Ich bin zwar selber "nur" interessert am Urheberrecht
und weiß
event. auch was darüber, aber mein Wissen ersetzt kein
Juristisches Wissen und spiegelt nur das wieder was
ich
imstande bin zu der Frage zu äussern bzw. von was ich
der
Meinung bin was "richtig" ist.
ich will ein selbstgeschriebenes Programm als
Freeware im
Internet verbreiten. Dabei soll es möglich sein, den
kommerziellen Gebrauch zu untersagen, bzw. später zu
untersagen, falls das Programm erfolgreich werden
sollte
und sich eine Vermarktung lohnt.
In dem Moment wo Sie ein Programm als Freeware
veröffendlichen
kann sich jeder ungehindert und kostenfrei dieses
Programm
downloaden, nutzen und (so lange das Prog. nicht
verändert
wird) weitergeben. Ohne Kosten.
Sicherlich können Sie den Gebrauch des Programms
später als
Shareware einstufen, allerdings wäre es ratsam bis
dahin das
Prog. in jedweder Form geupdatet zu haben.. also zB
aus
Version 1.0 eine Version 1.5 gemacht zu haben.
Wenn Sie zB Version 1.0 zuerst als Freeware und später
dann,
unter der selben Versionsnummer als Shareware bzw
kostenpflichtiger Version vermarkten wollen, dann
deklarieren
Sie automatisch jeden der sich das Prog. als ehem.
Freeware
gedownloadet hat, als Piraten, als illegalen
Downloader.
Das Programm ist kein OS! Ich weiß, dass sowieso das
Urheberrecht gilt. Sind
noch weitere Lizenzangaben notwendig? So weit ich
weiß
ist der Begriff Freeware nicht definiert und mit der
Eintragung in ein Software-Portal als "Freeware" wäre
für
eine spätere Änderung der Lizenzbedingungen nicht
schädlich?
Solange in den Lizenzbestimmungen steht das Sie der
Urheber
des Progs. sind und die weitergabe nur unter dem Punkt
das es
kostenlos geschieht und auch zB keine Kosten in
Rechnung
gestellt werden wenn Ihr Prog. auf einen Datenträger
kopiert
wird.
Wenn in Ihren Lizentbedingungen steht das zB Computer
Magazine
auf Heft-CDs/DVDs (Computer Bild, CT', PC Games, Linux
World
etc.) NICHT ohne Ihr Einverständniss Ihr Programm
veröffendlichen dürfen,
und diese Magazine (als Beispiel) halten sich nicht
drann,
dann können Sie wegen Urheberrechtsverletzung klagen.
Alles was in Ihren Lizenzbedingungen steht, egal ob es
sich um
Freeware oder Shareware handelt, muss eingehalten
werden.
Sind Haftungseinschränkungen sinnvoll? Ich
beziehe mich hier auf den Deutschen Rechtsraum.
Kennen
Sie vielleicht eine gute Vorlage?
Haftungseinschränkungen sind in sofern sinvoll als das
Sie
sicherlich nicht dafür haften wollen das jemand Ihr
Prog.
benutzt und danach nen Super-GAU auf seinem PC hat
(Datenverlust, Festplattencrash etc.)
Vorlagen kenne ich leider keine, aber nehmen Sie doch
als
Beispiel die Lizenzbedingungen von irgend einem Prog.
und
ändern Sie diese auf Ihre eigenen Bedürfnisse ab.
(Event.
Rücksprache halten mit dem Urheber von dem Sie
abgucken^^)
Empfohlen wurde mir schon die Creative Commons (z.B.
Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen).
Kann ich als Urheberrechteinhaber die Lizenz auch
später
wieder ändern?
Ja, die können Sie wieder ändern, aber nicht wenn es
sich um
das selbe Produkt bzw. die selbe Versionsnummer
handelt.
Vielen Dank Frank
Ich hoffe ich konnte helfen, ansonsten wenden Sie sich
doch
mal an eine Rechtsberatung, das Erstgespräch ist
meistens
kostenfrei.
Alles gute.
Bernhard