software freeware lizenz

Von: , 06.11.2009 22:24 Uhr

Guten Tag,

ich will ein selbstgeschriebenes Programm als Freeware im
Internet verbreiten. Dabei soll es möglich sein, den
kommerziellen Gebrauch zu untersagen, bzw. später zu
untersagen, falls das Programm erfolgreich werden sollte
und sich eine Vermarktung lohnt. Das Programm ist kein
OS! Ich weiß, dass sowieso das Urheberrecht gilt. Sind
noch weitere Lizenzangaben notwendig? So weit ich weiß
ist der Begriff Freeware nicht definiert und mit der
Eintragung in ein Software-Portal als "Freeware" wäre für
eine spätere Änderung der Lizenzbedingungen nicht
schädlich? Sind Haftungseinschränkungen sinnvoll? Ich
beziehe mich hier auf den Deutschen Rechtsraum. Kennen
Sie vielleicht eine gute Vorlage?
Empfohlen wurde mir schon die Creative Commons (z.B.
Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen).
Kann ich als Urheberrechteinhaber die Lizenz auch später
wieder ändern?

Vielen Dank Frank

7 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach 55 Minuten 0 hilfreich
      Re: software freeware lizenz

      Guten Tag,

      ich will ein selbstgeschriebenes Programm als Freeware im
      Internet verbreiten. Dabei soll es möglich sein, den
      kommerziellen Gebrauch zu untersagen, bzw. später zu
      untersagen, falls das Programm erfolgreich werden sollte
      und sich eine Vermarktung lohnt. Das Programm ist kein
      OS! Ich weiß, dass sowieso das Urheberrecht gilt. Sind
      noch weitere Lizenzangaben notwendig?
      Wenn du die Lizenzbedingungen der Software ändern möchtest, solltest du entweder bei einem Erfolg den Namen der Software ändern, oder die Version. Dann kannst du auch Problemlos die Lizenbedingungen ändern. So weit ich weiß
      ist der Begriff Freeware nicht definiert und mit der
      Eintragung in ein Software-Portal als "Freeware" wäre für
      eine spätere Änderung der Lizenzbedingungen nicht
      schädlich?
      Siehe meine vorherige Antwort. Sind Haftungseinschränkungen sinnvoll?
      Das kann man nicht pauschal beantworten und ist vom Einzelfall abhängig. Ich
      beziehe mich hier auf den Deutschen Rechtsraum. Kennen
      Sie vielleicht eine gute Vorlage?
      Wie du weiter anführst, wäre hier die CC Lizenzn zu empfehlen. Die ist zumindest schon etwas bekannt im Internet. Empfohlen wurde mir schon die Creative Commons (z.B.
      Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen).
      Kann ich als Urheberrechteinhaber die Lizenz auch später
      wieder ändern?
      Wie schon meine erste Antwort...
      Vielen Dank Frank

      • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
        Re^2: software freeware lizenz

        Hallo Robert,

        vielen Dank für Deine Antwort.

        Ich habe jetzt bei creative-commons auf der Seite
        gelesen, dass sie die Lizenz selber eher nicht für
        Software empfehlen.

        Das mit der Änderung der Lizenz hat mir sehr geholfen.
        Wir machen jetzt gleich von Anfang an eine vernünftige
        Lizenz, um sie später nicht wieder ändern zu müssen.

        Grüße Frank Guten Tag,

        ich will ein selbstgeschriebenes Programm als
        Freeware im Internet verbreiten. Dabei soll es möglich sein, den
        kommerziellen Gebrauch zu untersagen, bzw. später zu
        untersagen, falls das Programm erfolgreich werden
        sollte und sich eine Vermarktung lohnt. Das Programm ist
        kein OS! Ich weiß, dass sowieso das Urheberrecht gilt.
        Sind noch weitere Lizenzangaben notwendig?
        Wenn du die Lizenzbedingungen der Software ändern
        möchtest, solltest du entweder bei einem Erfolg den Namen der
        Software ändern, oder die Version. Dann kannst du auch
        Problemlos die Lizenbedingungen ändern. So weit ich weiß
        ist der Begriff Freeware nicht definiert und mit der
        Eintragung in ein Software-Portal als "Freeware" wäre
        für eine spätere Änderung der Lizenzbedingungen nicht
        schädlich?
        Siehe meine vorherige Antwort. Sind Haftungseinschränkungen sinnvoll?
        Das kann man nicht pauschal beantworten und ist vom
        Einzelfall abhängig. Ich
        beziehe mich hier auf den Deutschen Rechtsraum.
        Kennen Sie vielleicht eine gute Vorlage?
        Wie du weiter anführst, wäre hier die CC Lizenzn zu
        empfehlen. Die ist zumindest schon etwas bekannt im Internet. Empfohlen wurde mir schon die Creative Commons (z.B.
        Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen).
        Kann ich als Urheberrechteinhaber die Lizenz auch
        später wieder ändern?
        Wie schon meine erste Antwort...
        Vielen Dank Frank

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re: software freeware lizenz

      Hallo Frank.
      Ich bin zwar selber "nur" interessert am Urheberrecht und weiß event. auch was darüber, aber mein Wissen ersetzt kein Juristisches Wissen und spiegelt nur das wieder was ich imstande bin zu der Frage zu äussern bzw. von was ich der Meinung bin was "richtig" ist. ich will ein selbstgeschriebenes Programm als Freeware im
      Internet verbreiten. Dabei soll es möglich sein, den
      kommerziellen Gebrauch zu untersagen, bzw. später zu
      untersagen, falls das Programm erfolgreich werden sollte
      und sich eine Vermarktung lohnt.
      In dem Moment wo Sie ein Programm als Freeware veröffendlichen kann sich jeder ungehindert und kostenfrei dieses Programm downloaden, nutzen und (so lange das Prog. nicht verändert wird) weitergeben. Ohne Kosten.

      Sicherlich können Sie den Gebrauch des Programms später als Shareware einstufen, allerdings wäre es ratsam bis dahin das Prog. in jedweder Form geupdatet zu haben.. also zB aus Version 1.0 eine Version 1.5 gemacht zu haben.

      Wenn Sie zB Version 1.0 zuerst als Freeware und später dann, unter der selben Versionsnummer als Shareware bzw kostenpflichtiger Version vermarkten wollen, dann deklarieren Sie automatisch jeden der sich das Prog. als ehem. Freeware gedownloadet hat, als Piraten, als illegalen Downloader. Das Programm ist kein OS! Ich weiß, dass sowieso das Urheberrecht gilt. Sind
      noch weitere Lizenzangaben notwendig? So weit ich weiß
      ist der Begriff Freeware nicht definiert und mit der
      Eintragung in ein Software-Portal als "Freeware" wäre für
      eine spätere Änderung der Lizenzbedingungen nicht
      schädlich?
      Solange in den Lizenzbestimmungen steht das Sie der Urheber des Progs. sind und die weitergabe nur unter dem Punkt das es kostenlos geschieht und auch zB keine Kosten in Rechnung gestellt werden wenn Ihr Prog. auf einen Datenträger kopiert wird.
      Wenn in Ihren Lizentbedingungen steht das zB Computer Magazine auf Heft-CDs/DVDs (Computer Bild, CT', PC Games, Linux World etc.) NICHT ohne Ihr Einverständniss Ihr Programm veröffendlichen dürfen,
      und diese Magazine (als Beispiel) halten sich nicht drann, dann können Sie wegen Urheberrechtsverletzung klagen.
      Alles was in Ihren Lizenzbedingungen steht, egal ob es sich um Freeware oder Shareware handelt, muss eingehalten werden.

      Sind Haftungseinschränkungen sinnvoll? Ich beziehe mich hier auf den Deutschen Rechtsraum. Kennen
      Sie vielleicht eine gute Vorlage?
      Haftungseinschränkungen sind in sofern sinvoll als das Sie sicherlich nicht dafür haften wollen das jemand Ihr Prog. benutzt und danach nen Super-GAU auf seinem PC hat (Datenverlust, Festplattencrash etc.)
      Vorlagen kenne ich leider keine, aber nehmen Sie doch als Beispiel die Lizenzbedingungen von irgend einem Prog. und ändern Sie diese auf Ihre eigenen Bedürfnisse ab. (Event. Rücksprache halten mit dem Urheber von dem Sie abgucken^^) Empfohlen wurde mir schon die Creative Commons (z.B.
      Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen).
      Kann ich als Urheberrechteinhaber die Lizenz auch später
      wieder ändern?
      Ja, die können Sie wieder ändern, aber nicht wenn es sich um das selbe Produkt bzw. die selbe Versionsnummer handelt.
      Vielen Dank Frank
      Ich hoffe ich konnte helfen, ansonsten wenden Sie sich doch mal an eine Rechtsberatung, das Erstgespräch ist meistens kostenfrei.

      Alles gute.
      Bernhard

      • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
        Re^2: software freeware lizenz

        Hallo Bernd,

        vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe mir jetzt
        einige andere Lizenzen von anderer Freeware (nur für
        privat-Gebrauch) angeschaut. Das hat mir gut geholfen.
        Auch Ihre anderen Antworten waren sehr hilfreich.

        Vielen Dank Frank Hallo Frank.
        Ich bin zwar selber "nur" interessert am Urheberrecht
        und weiß event. auch was darüber, aber mein Wissen ersetzt kein
        Juristisches Wissen und spiegelt nur das wieder was
        ich imstande bin zu der Frage zu äussern bzw. von was ich
        der Meinung bin was "richtig" ist. ich will ein selbstgeschriebenes Programm als
        Freeware im Internet verbreiten. Dabei soll es möglich sein, den
        kommerziellen Gebrauch zu untersagen, bzw. später zu
        untersagen, falls das Programm erfolgreich werden
        sollte und sich eine Vermarktung lohnt.
        In dem Moment wo Sie ein Programm als Freeware
        veröffendlichen kann sich jeder ungehindert und kostenfrei dieses
        Programm downloaden, nutzen und (so lange das Prog. nicht
        verändert wird) weitergeben. Ohne Kosten.

        Sicherlich können Sie den Gebrauch des Programms
        später als Shareware einstufen, allerdings wäre es ratsam bis
        dahin das Prog. in jedweder Form geupdatet zu haben.. also zB
        aus Version 1.0 eine Version 1.5 gemacht zu haben.

        Wenn Sie zB Version 1.0 zuerst als Freeware und später
        dann, unter der selben Versionsnummer als Shareware bzw
        kostenpflichtiger Version vermarkten wollen, dann
        deklarieren Sie automatisch jeden der sich das Prog. als ehem.
        Freeware gedownloadet hat, als Piraten, als illegalen
        Downloader. Das Programm ist kein OS! Ich weiß, dass sowieso das
        Urheberrecht gilt. Sind noch weitere Lizenzangaben notwendig? So weit ich
        weiß ist der Begriff Freeware nicht definiert und mit der
        Eintragung in ein Software-Portal als "Freeware" wäre
        für eine spätere Änderung der Lizenzbedingungen nicht
        schädlich?
        Solange in den Lizenzbestimmungen steht das Sie der
        Urheber des Progs. sind und die weitergabe nur unter dem Punkt
        das es kostenlos geschieht und auch zB keine Kosten in
        Rechnung gestellt werden wenn Ihr Prog. auf einen Datenträger
        kopiert wird.
        Wenn in Ihren Lizentbedingungen steht das zB Computer
        Magazine auf Heft-CDs/DVDs (Computer Bild, CT', PC Games, Linux
        World etc.) NICHT ohne Ihr Einverständniss Ihr Programm
        veröffendlichen dürfen,
        und diese Magazine (als Beispiel) halten sich nicht
        drann, dann können Sie wegen Urheberrechtsverletzung klagen.
        Alles was in Ihren Lizenzbedingungen steht, egal ob es
        sich um Freeware oder Shareware handelt, muss eingehalten
        werden.
        Sind Haftungseinschränkungen sinnvoll? Ich beziehe mich hier auf den Deutschen Rechtsraum.
        Kennen Sie vielleicht eine gute Vorlage?
        Haftungseinschränkungen sind in sofern sinvoll als das
        Sie sicherlich nicht dafür haften wollen das jemand Ihr
        Prog. benutzt und danach nen Super-GAU auf seinem PC hat
        (Datenverlust, Festplattencrash etc.)
        Vorlagen kenne ich leider keine, aber nehmen Sie doch
        als Beispiel die Lizenzbedingungen von irgend einem Prog.
        und ändern Sie diese auf Ihre eigenen Bedürfnisse ab.
        (Event. Rücksprache halten mit dem Urheber von dem Sie
        abgucken^^) Empfohlen wurde mir schon die Creative Commons (z.B.
        Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen).
        Kann ich als Urheberrechteinhaber die Lizenz auch
        später wieder ändern?
        Ja, die können Sie wieder ändern, aber nicht wenn es
        sich um das selbe Produkt bzw. die selbe Versionsnummer
        handelt.
        Vielen Dank Frank
        Ich hoffe ich konnte helfen, ansonsten wenden Sie sich
        doch mal an eine Rechtsberatung, das Erstgespräch ist
        meistens kostenfrei.

        Alles gute.
        Bernhard

      • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
        Re^2: software freeware lizenz

        Hallo Bernd,

        vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe mir jetzt
        einige andere Lizenzen von anderer Freeware (nur für
        privat-Gebrauch) angeschaut. Das hat mir gut geholfen.
        Auch Ihre anderen Antworten waren sehr hilfreich.

        Vielen Dank Frank Drews Hallo Frank.
        Ich bin zwar selber "nur" interessert am Urheberrecht
        und weiß event. auch was darüber, aber mein Wissen ersetzt kein
        Juristisches Wissen und spiegelt nur das wieder was
        ich imstande bin zu der Frage zu äussern bzw. von was ich
        der Meinung bin was "richtig" ist. ich will ein selbstgeschriebenes Programm als
        Freeware im Internet verbreiten. Dabei soll es möglich sein, den
        kommerziellen Gebrauch zu untersagen, bzw. später zu
        untersagen, falls das Programm erfolgreich werden
        sollte und sich eine Vermarktung lohnt.
        In dem Moment wo Sie ein Programm als Freeware
        veröffendlichen kann sich jeder ungehindert und kostenfrei dieses
        Programm downloaden, nutzen und (so lange das Prog. nicht
        verändert wird) weitergeben. Ohne Kosten.

        Sicherlich können Sie den Gebrauch des Programms
        später als Shareware einstufen, allerdings wäre es ratsam bis
        dahin das Prog. in jedweder Form geupdatet zu haben.. also zB
        aus Version 1.0 eine Version 1.5 gemacht zu haben.

        Wenn Sie zB Version 1.0 zuerst als Freeware und später
        dann, unter der selben Versionsnummer als Shareware bzw
        kostenpflichtiger Version vermarkten wollen, dann
        deklarieren Sie automatisch jeden der sich das Prog. als ehem.
        Freeware gedownloadet hat, als Piraten, als illegalen
        Downloader. Das Programm ist kein OS! Ich weiß, dass sowieso das
        Urheberrecht gilt. Sind noch weitere Lizenzangaben notwendig? So weit ich
        weiß ist der Begriff Freeware nicht definiert und mit der
        Eintragung in ein Software-Portal als "Freeware" wäre
        für eine spätere Änderung der Lizenzbedingungen nicht
        schädlich?
        Solange in den Lizenzbestimmungen steht das Sie der
        Urheber des Progs. sind und die weitergabe nur unter dem Punkt
        das es kostenlos geschieht und auch zB keine Kosten in
        Rechnung gestellt werden wenn Ihr Prog. auf einen Datenträger
        kopiert wird.
        Wenn in Ihren Lizentbedingungen steht das zB Computer
        Magazine auf Heft-CDs/DVDs (Computer Bild, CT', PC Games, Linux
        World etc.) NICHT ohne Ihr Einverständniss Ihr Programm
        veröffendlichen dürfen,
        und diese Magazine (als Beispiel) halten sich nicht
        drann, dann können Sie wegen Urheberrechtsverletzung klagen.
        Alles was in Ihren Lizenzbedingungen steht, egal ob es
        sich um Freeware oder Shareware handelt, muss eingehalten
        werden.
        Sind Haftungseinschränkungen sinnvoll? Ich beziehe mich hier auf den Deutschen Rechtsraum.
        Kennen Sie vielleicht eine gute Vorlage?
        Haftungseinschränkungen sind in sofern sinvoll als das
        Sie sicherlich nicht dafür haften wollen das jemand Ihr
        Prog. benutzt und danach nen Super-GAU auf seinem PC hat
        (Datenverlust, Festplattencrash etc.)
        Vorlagen kenne ich leider keine, aber nehmen Sie doch
        als Beispiel die Lizenzbedingungen von irgend einem Prog.
        und ändern Sie diese auf Ihre eigenen Bedürfnisse ab.
        (Event. Rücksprache halten mit dem Urheber von dem Sie
        abgucken^^) Empfohlen wurde mir schon die Creative Commons (z.B.
        Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen).
        Kann ich als Urheberrechteinhaber die Lizenz auch
        später wieder ändern?
        Ja, die können Sie wieder ändern, aber nicht wenn es
        sich um das selbe Produkt bzw. die selbe Versionsnummer
        handelt.
        Vielen Dank Frank
        Ich hoffe ich konnte helfen, ansonsten wenden Sie sich
        doch mal an eine Rechtsberatung, das Erstgespräch ist
        meistens kostenfrei.

        Alles gute.
        Bernhard

      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re: software freeware lizenz

        Kann leider nicht helfen. Ich hatte selbst Fragen zum Urheberrecht.
        mfg
        J

    • Antwort von nach 43 Tagen 0 hilfreich
      Re: software freeware lizenz

      Guten Tag,

      ich will ein selbstgeschriebenes Programm als Freeware im
      Internet .

      Vielen Dank Frank
      freeware ist nicht genau definiert, d.h. man muss sich evtl. bei Gericht um die Definition herumstreiten. Wenn Du Lizenzgebühren haben willst, solltest Du nicht vortäuschen, dass Dein Programm frei ist.
      Ansonsten ist die Sache zu kompliziert. Suche Dir einen Anwalt!

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