Mietminderung bei undichtem Dach?
Von: , 22.12.2010 10:54 Uhr
Hallo!
In letzter Zeit schneit es ja wieder hier in Deutschland und daher haben wir in unserer Wohnung wieder ein erhebliches Problem. Wir wohnen jetzt im 2.Jahr in unserer Mietwohnung. Im Winter, wenn Schnee auf unserem Dach ist, dann haben wir einen Wasserschaden im Bereich Wand-Dachanschluß in unserem Schlafzimmer und im Bad. Wir haben ein Kal-Zip-Dach (Blechdach). Nun wird es ja in den nächsten Monaten noch weiter schneien und unser Vermieter wird wohl nicht vor dem Frühjahr das Dach reparieren können.
Wie viel Mietminderung können wir veranschlagen? Können wir dann die Kosten für die Renovierung (Farbe und Tapete) über den Vermieter wieder geltend machen?
Um dann die eventuelle Mietminderung wirksam machen zu können, sollten wir dann die Einzugsermächtigung widerrufen und dann den neuen berechneten Betrag persönlich überweisen, falls der Vermieter der Mietminderung nicht zustimmt?
Vielen dank im Vorraus
