haftung des leiharbeiters

Von: , 22.12.2010 21:08 Uhr


bin elektriker

wurde an einen produktionsbetrieb vermittelt in dem es keinen betribselektriker oder ähnliches gibt

sollte dort die elektrische steuerung einer anlage ändern

wer haftet wenn durch einen fehler meinerseits die anlage schaden nimmt

darf ich überhaupt in solche firmen vermittelt werden, oder nur an elektrofirmen

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: haftung des leiharbeiters

    Hallo,
    für diese Frage bin ich definitiv der falsche Ansprechpartner. Tut mir leid. Aber was ich weiß ist dass normalerweise die Firma haftet. Dafür hat jede Firma eine Haftpflicht.

    schöne Weihnachten

    grüße

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