grundstückszufahrt mit lkw
Von: , 07.11.2009 21:38 Uhr
Guten Tag,
Meine Eltern haben vor fast 35 jahren ein doppelhaus erworben in ländlicher gegend.Vor 4 Jahren haben wir(mein Mann und ich) unser kl. Fuhrunternehmen 1LKW 10t in mein Elternhaus umgesiedelt. In der Zwischenzeit wurde in unmittelbarer Nachtbarschaft ein tennisplatz errichtet,mit 4plätzen und clubheim(wo regelmäßig Party mit lauter musik bis ca.3hfrüh stattfindet)was uns eigentlich nicht stört,sind ja junge leute.des weiteren wurde eine Werkstatt errichtet für Rennwagen die regelmäßig von einem 40t LKW gebracht und geholt werden.(benutzt dieselbe zufahrt wie wir und kommt immer nachts.)
Nun haben wir heuer Sommer einen 2.LKW 15t dazu bekommen und nun regen sich die Nachbarn auf wegen Lärmbelästigung und Ruhestörung.Wir fahren morgens kurz vor 8h von zu hause weg und kommen abends je nach tour gegen 22h oder etwas später (ist höchstens 1x die woche) nach hause.Wir haben ein eingetragenes fahrtrecht auf der straße zu unserem Grundstück für Fahrzeuge jeglicher Art.Des weiteren sind wir Abends mit Ware beladen die erst am nächsten morgen abgegeben werden kann und die einen Wert von ca.€2500-5000 darstellt für den wir verantwortlich sind.Es kann doch nicht richtig sein das alle um uns rum tun können was sie wollen und auf uns geht man los mit beleidigungen und typischen bay.Schimpfwörtern. Vieleicht sollte ich noch erwähnen das wir ein eingetragenes selbständiges fuhrunternehmen sind und das ich als frau den 10tLKW fahre (geht auf dem land schon gar nicht,Frau gehört an den Herd).
Meine frage wo kann ich mich hinwenden um die Angelegenheit klären zu lassen? Gemeinde in unserem dorf ist mit nachbarn verbandelt(sind alle irgentwie verwandt)wir kommen aus der stadt und sind zugezogen.Wo finde ich einen Anwalt der mir die genaue Rechtslage erklären kann.Das ganze Drama spielt sich in südbayern ab. Danke für eure Hilfe Romy
