Mietrecht
Von: - abgemeldetes Mitglied - , 09.11.2009 00:41 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
Mein Mann und ich sind Ende September aus unserem gemieteten Haus ausgezogen, die Wohnungsabnahme erfolgte am 29.09.09 ohne Beanstandungen.
Kurz zum Verständnis des weiteren Sachverhaltes. Wir hatten quasi zwei Vermieterinnen. Wir wohnten in einem Haus, das mit einer Seite mit dem nebenliegenden aneinandergebaut ist. Nebenan wohnte eine unserer Vermieterinnen, eine ältere Frau (G.), die auch die Miete von uns bekommen hat.
Unsere andere Vermieterin ist deren Enkelin (C.), die auch offiziell als Vermieterin im Mietvertrag steht. Da sie aber einige Kilometer entfernt wohnt, haben wir alle Angelegenheiten mit G. abgeklärt. Dies hat C.akzeptiert (zwar zähneknirschend aber gut), da sich die beiden, wie wir bereits kurz nach Einzug feststellten, spinnefeind waren, dies ging so weit, daß G., die C. als ihre Erbin eingesetzt, diese wieder enterben wollte. Da wir immer ein sehr gutes Verhältnis zu G. hatten, haben wir immer alles mitbekommen, was sich so abgespielt hat.
G. ist Witwe, 71 Jahre alt und betreibt auf dem Nachbargrundstück einen Campingplatz, der ihr auch gehört. Im letzten Jahr hatte sie einen Herzinfarkt, der aber glimpflich ablief.
In der Zeit zwischen unserer Kündigung und des Auszugs, hat C./ G. entmündigen lassen.Wir bekamen also ein Schreiben von G."Vormund" (einem Rechtsanwalt oder Notar) der uns, mal ganz krass gesagt, mitgeteilt hat, das G. nichts mehr zu sagen hat. Sämtliche Zahlungen sollten nunmehr auf sein Konto gehen und alle Angelegenheiten mit ihm bzw. C. besprochen werden.
Wir haben dies erstmal zur Kenntnis genommen, da wir ja eh drei Wochen später ausziehen wollten und die letzte Miete bereits bezahlt war.
Ich habe dies mal aufgeschrieben, weil es eventuell für das Nachfolgende wichtig ist. Als wir das Übergabeprotokoll des Einzugs herausgesucht haben, haben wir auch zufällig einen Blick auf den Mietvertrag geworfen und festgestellt, daß wir jeden Monat € 26,-- zuviel Miete gezahlt haben.
Nach einigem Hin- und Herüberlegen, wie das zustande gekommen ist, ist mir eingefallen, daß ich beim
Einzug den Mietvertrag in irgendeinem Karton vergraben hatte und hatte G. gesagt, sie solle mir doch
noch einmal ihre Bankverbindung geben und die Höhe der Miete sagen. G. sagte Miete einschließlich
Nebenkosten betrügen € 760,--. OK, also zur Kenntnis genommen, Dauerauftrag ausgefüllt und nie wieder einen Gedanken daran verschwendet.
Beim Tag des Auszugs haben wir aber, wie gesagt, festgestellt, daß die Miete einschließlich Nebenkosten
nur € 734,-- beträgt. Wir haben C. darauf angesprochen, die meinte, sie wäre dafür nicht zuständig, wir sollten den Vormund ansprechen und sie wisse auch gar nicht, ob wir das Geld überhaupt wiederbekämen.
Wie sieht es hier aus? Im Mietvertrag steht C. als Vermieterin, nicht G. .Haben wir Anspruch auf die zuviel gezahlte Summe? Wenn ja, bis zu welchem Termin muss uns der Betrag zurückgezahlt werden?
Zweites Thema: Mietkaution
Die Mietkaution wurde, wie auch die Miete, auf das Konto von G. überwiesen.
Wer muß diese nun zurückzahlen, G. bzw. ihr Vormund oder C. als Vermieterin?
Darf sie die Mietkaution auch bis zu einem halben Jahr einbehalten, wenn es keine Beanstandungen gab oder können wir auch sofortige Rückerstattung fordern?
Nach einer Email die wir von C. bekommen haben ist die Mietkaution auch nicht mehr vorhanden !!!
Dritter Punkt: Nebenkostenabrechnung
Wir haben vom 01.12.07 bis zum 30.09.09 dort gewohnt. Wir hatten eigene Wasseruhren sowie irgendwelche Ablesegeräte an den Heizkörpern (zeigen immer im Wechsel digtal drei verschiedene Werte an). Im Februar 09 sollten diese Geräte erstmalig abgelesen werden, da der Inhaber der Ablesefirma jedoch am selben Tag schwer erkrankte und nicht kommen konnte, rief er uns im März
an und teilte uns mit, daß er immer noch krank sei und bat uns, die Geräte doch selber abzulesen und ihm die Zahlen am Telefon durchzugeben. Das haben wir auch getan, d.h. die Werte liegen dort vor.
Am Tag unseres Auszugs teilte uns nun C. mit, daß sie keine Nebenkostenabrechnung erstellen könne, da sie keine Unterlagen hätte (die "böse, böse" G. (Sarkasmus) würde sie ihr nicht geben)und ob wir uns nicht darauf einigen könnten, das beide Seiten auf eventuelle Nachforderungen und
Erstattungen verzichten. Hiermit erklärten wir uns nicht einverstanden, da wir in beiden Wintern hauptsächlich
mit unserem Kaminofen geheizt haben. Außerhalb des Wohnzimmers haben wir es immer recht kühl,da wir zwei Hunde haben, die Wärme gar nicht mögen. Außerdem haben wir in den letzten sieben Jahren unseres Lebens als Mieter jedes Jahr eine Heizkostenrückerstattung bekommen
(Hunde haben schon ihre Vorteile).
Ich wies sie darauf hin, daß sie doch bei der Ablesefirma die Unterlagen anfordern solle (kann ja nicht
unsere Sache sein) und sich gegebenenfalls auch Kopien der Öllieferrechnungen besorgen könne.
Daraufhin fragte sie uns, ob wir ihr bis Ende Oktober Zeit geben würden, sie würde sich dann bei uns melden.
Wir sagten zu, aber nichts passierte. Daraufhin rief mein Mann an, wurde aber ziemlich unfreundlich abgefertigt.
Wir die drei dargelegten Punkte (zuviel gezahlte Miete, Mietkaution und Nebenkostenabrechnung)möchten wir ihr nun schriftlich eine Frist setzen.
Ist das möglich?
P.S. Da wir auf dem Dorf wohnen, haben wir von anderer Seite zugeflüstert bekommen, daß sie das Geld wohl nicht hat, sehe ich aber nicht als unser Problem an.
L.G. Sandra und Uwe
