Darlehen

Von: , 30.12.2010 12:28 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe einem Bekannten kurzfristig eine größere Summe geliehen. Ein schriftlicher Vertrag liegt zwar vor, leider habe ich dem Darlehensnehmer nicht dessen Kopie, sondern das Original gegeben... Habe ich nur mit der Kopie eine Chance, das Geld auf dem Rechtsweg zurückzubekommen, falls er den Vertrag nicht einhalten will?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Darlehen

    Hallo Gabriele,
    ob Kopie oder Original ist nicht entscheidend; bei einem Rechtsstreit kommt es darauf an ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist; es gibt ja auch mündliche Verträge; da hat man es allerdings schwerer überhaupt diesen Nachweis zu führen

    Gruß
    Martin Mendorf

  2. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Darlehen

    Hallo,

    das ist wohl eher eine Frage für einen Juristen als für einen Finanzfachmann.

    Viele Grüße und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

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