reiseversicherung
Von: , 19.07.2009 18:43 Uhr
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich habe nun schon vor einigen Monaten bei der von mir inzwischen heiss geliebten Gesellschaft easyjet eine Reise unternommen, bei der mein Koffer beschädigt und unbrauchbar wurde.
Am Flughafen wurde mir der Schaden bestätigt, aber unter Massgabe, dass ich einen Kostenvorschlag für die Reperatur einreiche oder mir, von wem auch immer, bestätigen lassen, dass der Koffer nicht mehr reparierbar ist.
Aufgrund ähnlicher Erfahrungen meiner Schwiegermutter, die damals niemanden gefunden hat, der ihr bestätigt, dass ihr Koffer unbrauchbar ist, habe ich den Koffer entsorgt ( wohl ein Fehler ) und mit genau dieser Begründung die Gesellschaft angeschrieben, mit der Bitte um Beteilgung an Kosten der Neuanschaffung ( der Koffer war nicht teuer, Neuwert hatte ich wahrheitsgemäß nur mit EUR 80 angegeben ).
Das unglaubliche ist, dass bei der gleichen Reise der Koffer meiner Freundin auch beschädigt wurde, sie hat den gleichen Weg eingeschlagen, hat aber wohl aus Kulanz einen Betrag erstattet gekriegt. Auf diesen gleichgelagerten Fall habe ich mehrfach verwiesen, keine Reaktion, nur Standardschreiben, Erstattung unter den genannten Bedingungen oder Inanspruchnahme meiner eigenen Reiseversicherung ( die ich nach dieser langen Zeit aber bestimmt nicht mehr zur Übernahme der Kosten bewegen könnte ).
Sehen Sie als einzigen Ausweg auch die Inanspruchnahme meiner eigenen Reiseversicherung ( die werden sich mit Sicherheit auch sträuben )? Oder sollte ich doch lieber einen Anwalt befragen ? ( da ich die genannten Unterlagen aber nicht eingereicht habe, geht es bestimmt nur über Kulanz, oder ? )
Können Sie mir helfen ?
Vielen lieben Dank vorab !!!!!
Gruß
Sven
