Fräulein im Anschreiben vom BAFöG-Amt
Von: , 08.01.2011 19:29 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
als ich neulich einen Bescheid vom BAFöG-Amt bekam, war ich erstaunt, dass in der Anrede "An Herrn/Frau/Fräulein" stand. Was mich an dieser Anrede stört, ist wahrscheinlich klar: Ich möchte mich nicht als Fräulein bezeichnen lassen, weil das den Anschein macht, als sei der Unterschied zwischen unverheirateten und verheirateten, berufstätigen und nicht-berufstätigen Frauen von solcher Bedeutung, dass man ihn in der Anrede festhalten muss. Ein Mann wird ja auch nicht "verkleinert", wenn er ledig ist. Zumindest in der Behördensprache sollte Wort "Fräulein" der Vergangenheit angehören. Ich habe mich auch schon kundig gemacht und gefunden, dass das Bundesinnenministerium im Jahr 1972 verfügt hat, dass der Gebrauch des Wortes "Fräulein" in Bundesbehörden zu unterlassen sei. Nun ja, anscheinend haben nicht alle Behörden diese "Neuerung" mitbekommen.
Ich würde nun gerne wissen, wie und wo ich auf diesen Missstand aufmerksam machen kann. An wen kann ich mich wenden-das BAFöG-Amt selbst, Politiker...? Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
felilalu
