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Re^2: Nutzungslizenz bei einem Script
Das hängt von den Lizenzbestimmungen ab, in denen findest du
deine Antwort.
dort steht:
1. Vertragsgegenstand ist das gesendete oder auf Datenträger aufgezeichnete Scriptes (Software), sowie vorhandene Bedienungsanleitungen.
2. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Scripte (Software) so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher eine Software, die im Sinne der Beschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
3. Der Betreiber gewährt Ihnen das einfache und persönliche Recht (Lizenz), die gelieferte Software auf einer Domain, welche sie uns mitteilen müssen, zu nutzen.
Weitergehende Rechte bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Eine Weitergabe des Scriptes (Software) an Dritte, ein Vermieten oder Verleihen oder eine kostenlose Weitergabe ist ausdrücklich untersagt (ausgenommen DEMO-/Testversionen und Freeware).
4. Es ist ausdrücklich untersagt, die gelieferten Scripte (Software), gleich welcher Art zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren oder als Grundlage eigener Scripte (Software) / eigener Veröffentlichungen zu verwenden. Ausnahmen gelten nur, wenn diese in der Beschreibung der Ware genannt sind.
5. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Der Betreiber macht darauf aufmerksam, dass der Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet die uns entstehen. Eine bekannt werdende Urheberrechtsverletzung führt unweigerlich zur Anzeige.
6. Der Betreiber ist berechtigt, Softwarepflege nach eigenem Ermessen zu betreiben. Ein Austausch oder eine Aktualisierung der Software auf Verlangen des Lizenznehmers erfolgt nur gegen Leistung einer von dem Betreiber festgelegten Servicegebühr.
7. Aus den unter 2. genannten Gründen übernimmt der Betreiber keinerlei Haftung für die Fehlerfreiheit des Scriptes (Software) und eventueller dadurch entstandener Schäden. Insbesondere übernimmt der Betreiber keine Gewähr, dass die Scripte (Software) den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt. Der Betreiber haftet nicht für mittelbare Schäden oder für Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Verantwortung für die richtige Wahl und die Folgen der Anwendung, sowie der damit beabsichtigten Resultate trägt allein der Lizenznehmer.
aber nicht´s davon..das ich überall seine Links drin haben muß?
oder sehe ich das falsch?