vermieterrechte

Von: , 11.01.2011 21:03 Uhr

Wir haben unsere Wohnung seit 9 Jahren mit
Teppich vermietet, im Mietvertrag steht aber, dass alle Schönheitsreparaturen selbst durchgeführt werden müssen.Nun verlangen unsere Mieter von uns neuen Belag, müssen wir den bezahlen? Wer kann uns helfen?
Vielen Dank!
Kerstin

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 55 Minuten 0 hilfreich
    Re: vermieterrechte

    Hallo Kerstin,

    der Bodenbelag gehört nicht zu Schönheitsreparatur.Er ist Vermietersache.
    Teppichböden sind ab 7 Jahren (früher 10)
    auf Verlangen des Mieters auszuwechseln.
    Ich würde mir aber überlegen, ob statt eines Teppichs nicht ein Laminat oder Parkett sinnvoller wäre. Dieser ist nicht nach 7 Jahren zu ersetzen und auch pflegeleichter. Außerdem wertet er die Wohnung auf. Die Mieter aber über Pflegehinweise informieren wie z.B. nur nebelfeucht reinigen usw.
    Ihr könnt eventuell den alten Teppich als Dämmung drin lassen.
    Am Besten im Fachhandel informieren.
    Auch auf die Abriebsklasse achten, nicht den billigsten nehmen. Manchmal gibt es hochwertige extrem reduziert (Restposten oder Auslaufware)
    Hoffe ich konnte dir helfen.

    Gruß Gérard

  2. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: vermieterrechte

    Ich befürchte, da der Mietvertrag inkl. Teppichboden ausgestellt ist, der Teppichboden nach einer gewissen Zeit abgeschrieben ist (ich meine, es wäre nach 10 Jahren), kann der Mieter darauf bestehen. Mit den Schönheitsreparaturen ist das auch so eine Sache. Man kann nicht alles auf die Mieter abwälzen.

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