muss mein Arbeitgeber mir mein Lohn weiter ...

Von: , 13.01.2011 21:34 Uhr

Hallo ich habe mal eine Frage kann mir jemand freundlicherweise helfen??

muss mein Arbeitgeber mein Lohn weiter zahlen?? bin vor 3 wochen Operiert worden hate Weber B Fraktur wie ist das Gesetzlich??

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Stunden 1 hilfreich
    Re: muss mein Arbeitgeber mir mein Lohn weiter ...

    42 Kalendertage, d.h. volle 6 Wochen.

  2. Antwort von nach 14 Stunden 1 hilfreich
    Re: muss mein Arbeitgeber mir mein Lohn weiter ...

    Wenn du krank geschrieben bist und noch in der Lohnfortzahlung, dass heißt du noch keine 6 Wochen krank geschrieben bist, dann ja, ansonsten bekommst du nach den 6 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse.
    Was auch immer eine Weber B Fraktur ist!!

    • Antwort von nach 16 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: muss mein Arbeitgeber mir mein Lohn weiter ...

      Wenn du krank geschrieben bist und noch in der
      Lohnfortzahlung, dass heißt du noch keine 6 Wochen krank
      geschrieben bist, dann ja, ansonsten bekommst du nach den 6
      Wochen Krankengeld von der Krankenkasse.
      Was auch immer eine Weber B Fraktur ist!!
      danke schön :) Weber B Fraktur ist ein Bruch des Oberen Sprunggelenks


      Hg Lariseos

  3. Antwort von nach 15 Stunden 1 hilfreich
    Re: muss mein Arbeitgeber mir mein Lohn weiter ...

    Hallo,
    der Arbeitgeber muß im Krankheitsfall 6 Wochen Lohn fortzahlen, danach gibt es Krankengeld. Von der Krankheit ist es nicht abhängig. Ist man wegen der selben Krankheit mehrfach im Jahr krank geschrieben, darf der Arbeitgeber die Zeit zusammenrechnen.
    HG Circan

    • Antwort von nach 16 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: muss mein Arbeitgeber mir mein Lohn weiter ...

      Hallo Circan das heisst das es gesetzlich so ist

      danke schön für die Information :))


      HG Lariseos

  4. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: muss mein Arbeitgeber mir mein Lohn weiter ...

    Hallo,
    ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, hat er nach dem sog. Entgeltfortzahlungsgesetz einen Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber sein Entgelt für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, maximal jedoch für 6 Wochen, weiter zahlt. Diese Regelung ist zwingend, d.h. von ihr kann daher vertraglich nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers (jederzeit jedoch zu seinen Gunsten) abgewichen werden.

    "Voraussetzung für den Anspruch ist jedoch, dass das
    Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen
    bestanden hat. Dies ist insbesondere für die neueingestellten Arbeitnehmer wichtig."

    D.h. wenn Du länger als 4 Wochen bei Deinem Arbeitgeber beschäftigt bist, bekommst Du 6 Wochen Lohnfortzahlung. Danach musst Du zur Krankenkasse und dann gibt es Krankentagegeld von der Krankenkasse. Bist Du noch keine 4 Wochen bei Deiner Firma beschäftigt, musst Du gleich zur Krankenkasse. Ruf dann bei Deiner Krankenkasse an und frage nach, welche Unterlagen erforderlich sind.
    Und !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! vergiss bloß nicht, Deine Krankmeldung an Deinen Arbeitgeber und an die Krankenkasse zu schicken. Das ist ganz wichtig.
    Schnelle Genesung wünsche ich Dir

    Ella

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