Pflegepersonal zu Abklatschprobe zwingen?

Von: , 14.01.2011 21:04 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

aus aktuellem Anlass muss ich mir einen kompetenten Rat einholen. Meine Lebensgefährtin (Pflegekraft in einem Seniorenheim), wurde diese Woche von ihrer Chefin dazu genötigt sich ihre Hände auf Keime testen zu lassen ohne dass es hierfür einen Anlass, Ankündigung oder gar ein Einverständnis meiner Lebensgefährtin gegeben hat. Die besagte Heimleitung kam einfach zur Tür herein und klatschte eine Abklatschprobe auf die Hand meiner Lebensgefährtin und drohte sogar noch mit Konsequenzen wenn eine erhöhte Anzahl an Keimen festzustellen sei. In gleicher Weise wurden von anderen Pflegekräften des Hauses ebenfalls solche Proben genommen.
Irre ich mich, oder stellt dieser Zustand nicht einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte einer Person bzgl. Datenschutz, Selbstbestimmung und Würde dar? Handelt sich dabei sogar um eine Form von Körperverletzung?

Für konstruktive als auch kompetente Meinungen danke ich im Voraus.

Viele Grüße

TNT

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Pflegepersonal zu Abklatschprobe zwingen?

    Hallo,

    schwierige Frage, zum einen ist es Aufgabe der Heimleitung auf die Hygienevorschriften zu achen, und die Einhaltung zu überprüfen, daher kann ich mir vorstellen, dass grundsätzlich Proben genommen werden dürfen. Die Fragen nach Persönlichkeitsverletzung, Würde und Datenschutz würde ich so nicht stellen. Grundsätzlich gilt das Direktionsrecht des Arbeitgebers.
    Fraglich ist sicher die Form des Ganzen. So wie der Fall geschildert wurde, finde ich das sehr fragwürdig.


    Bitte mit der Pflegedienstleitung erneut kommunizieren, sich nach dem aktuellen Hygieneplan erkundigen und natürlich den Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung einschalten.

    viel Erfolg Gruß C

  2. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Pflegepersonal zu Abklatschprobe zwingen?

    Für Krankenhäuser und Seniorenpflegeheime gelten gesetzliche Hygienevorschriften - dazu gehört auch die Abklatschprobe.

    Ihre Bekannte hat somit keinerlei Handhabe sich dagegen zu wehren - eine Weigerung wäre sogar ein Kündigungsgrund für den Arbeitgeber. Diese Proben werden stichartig und unangemeldet genommen, um die Ergebnisse nicht zu verfälschen. Es greift nicht in das Persönlichkeitsrecht ein, da diese Proben vorgeschrieben sind, auch sehe ich den Datenschutz nicht verletzt, da das ergebnis nur dem Arbeitgeber und der betroffenen Person bekannt sind. Kommt es zur verkeimung, dann MUSS das sogar an die Gesundheitsbehörde gemeldet werden und kann Anlass für eine Abmahnung sein wegen Nichteinhaltung der Hygienevorschriften für das Personal

  3. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Pflegepersonal zu Abklatschprobe zwingen?

    Da es auch bei den anderen Mitarbeitern durchgeführt wurde, handelt es sich sicher nicht dabei um Mobbing. das nächste Mal sollen die Mitarbeiter nachfragen, ob es einen Anlaß für diesen zusätzlich (ungewöhnlichen?) Test gibt. Vielleicht sind in einem anderen Heim Krankheiten aufgetreten, die durch solche Keime hervorgerufen werden. Das kann dem Heim die Pflegezulassung kosten, und damit fallen natürlich die Arbeitsplätze weg, auch der von der Leiterin. Sie ist auf jedem Fall verantwortlich für die Einhaltung der Hygienevorschriften. Und saubere keimfreie Hände des Pflegepersonals ist dafür ein wichtiger Aspekt in der Pflege!

  4. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: Pflegepersonal zu Abklatschprobe zwingen?

    Hallo

    das hört sich nicht gut an. Da bin ich leider überfragt, rein vom gesunden Menschenverstand würde ich sagen absolut nicht erlaubt.
    Wenden Sie sich an die Gewerkschaft - ist meines Wissens VERDI.

    Alles Gute.

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