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Re: mini job
Hallo Harry,
das sind nur wenige Informationen. Darum kann ich nur ganz allgemein antworten.
1. Grundsätzlich kann man sagen, dass arbeitsrechtlich wenige Unterschiede zwischen Vollzeitstelle und Mini - Job bestehen. Das gilt übrigens auch für Urlaubsansprüche, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, Mutterschutz, etc.
2. Mini Job ist Mini Job. Gleichgültig ob jemand Erwerbslosenrente, Hartz IV, Vollrente oder sonst etwas bezieht. Da gibt es keine Unterschiede.
3. Hat man keinen schriftlichen Vertrag gemacht, sondern nur einen mündlichen, gilt der mündliche genauso. Schwierig dürfte nur sein zu beweisen, was abgesprochen wurde.
4. Liegt kein schriftlicher Vertrag vor, gelten gegebenenfalls die gesetzlichen Regelungen. Und die sind, aus Sicht des Arbeitnehmers (also deiner), recht gut.
5. Eine Kündigung, egal von welcher Seite, muss immer schriftlich erfolgen. Sonst gilt sie nicht.
6. Kündigungsfristen, egal von welcher Seite, sind genauso zu handhaben wie bei einer Vollzeitstelle. Wenn vertraglich nicht anderes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die wiederum hängen von verschiedenen Aspekten ab. Z.B.: wie lange man schon betriebszugehörig ist, ob noch Probezeit besteht, ob es sich um einen befristeten oder um einen unbefristeten Vertrag handelt und einige Dinge mehr.
7. Man kann nicht einfach so zu Haus bleiben. Das Mindeste was man damit riskiert ist, dass der letzte Lohn nicht gezahlt wird. Hat man ganz großes Pech, wird man vom Arbeitgeber verklagt.
Hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Freundliche Grüße
Jorma
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