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Re: Eigentümergemeinschaft
ahhlo aus berlin. Also, es ist wichtig, welche reparatur der handwerker ausgeführt und auf wessen auftrag hin. sollte es so sein, dass er am dach an der gemeinschaftsfläche , d.h. am gemeinschaftlichen eingentum , dann ist die eigentümergemeinschaft auch der vertragspartner. die verwaltung hat entsprechend die interessen der gemeinschaft und deren einzelnen mitliedern, also dir und deinem nachbarn, zu vertreten. soll heißen : wenn du und dann entsprechend die HG mit dem handwerker einen rechtsstreit anfängt, dann muss die ETG das zahlen und gegen den handwerker vorgehen. weiterhin wäre m.E. der schaden an deiner wohnung zunächst von der gemeinschaft zu tragen sein und dann muss man sich das von dem handwerker, sofern man gewinnt wiederholen.
wenn der handwerker aber deinem sondereigentum was gemacht hat, auf deinen auftrag hin und du auch als vertragspartner das bezahlt hast, ist es schwieriger. dann hast du sache an der backe. und auch vielleicht stress mit der gemeinschaft,weil du was hast am gemeinschaftlichen eigentum machen lassen und du restliche gemeinschaft wusste das nicht.
sofern ihr oder du meint, dass der schelcht gearbeitet hat, obliegt auch die objektive beweislast. man kann ggf. die schiedsstelle der handwerkskammer einschalten oder ebene einen gutachter kommen lassen, den man in vorkasse bezahlen muss, so auch den RA, sofern keine rechtsschutz besteht.
hoffe das hilft dir. LG
,Hallo
Habe einen Streitfall, mit einem Handwerker, der am dach einen
Fehler bei einer Reparatur gemacht hat.
Hier raus habe ich und ein weiterer Nachbar Schaden in meiner
Wohnung.
Meine frage ist jetzt wer muss Gutachter und Rechtsanwalt
zahlen?
Wir haben ein 6 Parteien Haus, das mit zwei weiteren Häusern
von einem Verwalterbüro Verwaltet wirt.
Also 18 Parteien, aber nur zwei sind von der fehlerhaften
Arbeit(was es jetzt zu beweisen gilt) direkt betroffen….
Muss die RECHTSABTEILUNG des Verwalters einspringen?
Die Gemeinschaft ?
Oder gar nur ich alleine?
Erst mal danke Holger