Erbrecht
Von: , 08.07.2009 17:37 Uhr
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich hätte gerne eine Info bezüglich Erbe.
Mein Vater(70) hat 6 Kinder, 2 unehelich vor der Ehe, aus 1. Ehe 3 Kinder (davon bin ich eins) und ein Kind aus 2. Ehe (15 Jahre). Um diese 2. Familie versorgt zu wissen, möchte mein Vater, dass wir 5 anderen Kinder auf unseren Erbpflichtteil verzichten, angeblich gäbe es sowieso nichts zu erben. Er hat auch angedeutet, wenn wir dies nicht täten, würde er uns eben enterben.
Das Thema berührt mich eher emotional, als materiell, trotzdem würde ich gerne wissen, welche Konsequenzen ein Erbpflichtteilverzicht hätte, bzw. was wäre der Unterschied zu einer Enterbung seitens meines Vaters.
Vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten
Gruß Martina
