Erbrecht

Von: , 08.07.2009 17:37 Uhr

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich hätte gerne eine Info bezüglich Erbe.
Mein Vater(70) hat 6 Kinder, 2 unehelich vor der Ehe, aus 1. Ehe 3 Kinder (davon bin ich eins) und ein Kind aus 2. Ehe (15 Jahre). Um diese 2. Familie versorgt zu wissen, möchte mein Vater, dass wir 5 anderen Kinder auf unseren Erbpflichtteil verzichten, angeblich gäbe es sowieso nichts zu erben. Er hat auch angedeutet, wenn wir dies nicht täten, würde er uns eben enterben.

Das Thema berührt mich eher emotional, als materiell, trotzdem würde ich gerne wissen, welche Konsequenzen ein Erbpflichtteilverzicht hätte, bzw. was wäre der Unterschied zu einer Enterbung seitens meines Vaters.
Vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten

Gruß Martina

2 Antworten zu dieser Frage

        • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 32 Tagen 0 hilfreich
          Re: Erbrecht

          Pflichtteil bleibt immer bestehen!
          Verzicht ist Verzicht auch auf den Pflichtteil [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 41 Tagen 0 hilfreich
          Re: Erbrecht

          Hallo Martina,
          heute finde ich nach meinem Urlaub Ihre alte Anfrage.
          Vieleicht kann ich noch helfen:

          Es gibt keinen Erbpflichtteilsverzicht.
          Man kann auf sein gesetzliches Erbrecht verzichten = Erbverzicht.
          Man kann auf seinen Pflichtteilsanspruch (PTA) verzichten = Pflichtteilsverzicht.

          Oder auf beides = Erb- und Plichtteilsverzicht.

          Diese Erklärungen sind nur in notarieller Form wirksam.

          Der Vater kann Sie testamentarisch enterben, darin ist er völlig frei. Sie erhalten dann einen PTA, der die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils beträgt und in Geld von den Erben auszuzahlen ist ( z.Zt. beträgt Ihr PTA, wenn Vater verheiratet stirbt und 6 Kinder hat = 1/24 von seinem Nachlass.
          Mein guter Rat: nichts vereinbaren und nichts unterschreiben. Sie werden nach seinem Tod schauen, ob er was hatte oder nicht....

          Schönen Abend noch,
          S. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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