Ist ein Lieferschein bindend?

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 19.01.2011 12:17 Uhr

Guten Tag,

ich habe eine Frage folgender Situation:

ein Techniker erbringt im Auftrag einer Agentur eine Dienstleistung für einen Kunden jener Agentur. Auf einem Lieferschein vom Kunden quittiert und abgerechnet werden x Arbeitsstunden. Die tatsächlich geleistete Stundenzahl liegt jedoch unter der auf dem Lieferschein bestätigten. Der Kunde unterzeichnet bewußt eine höhere Stundenzahl y.
Der Techniker stellt der Agentur nun y Stunden in Rechnung und bekommt diese auch bezahlt.
Monate später tritt die Agentur nun an den Techniker heran mit der Bemerkung, es wären zu viele Stunden abgerechnet worden. Der Differenzbetrag solle bitte bei der nächsten Rechnungslegung abgezogen werden!

Nun die Frage: Ist der Techniker verpflichtet, die Differenz (nach mehreren Monaten nun) zurückzuerstatten? Oder ist die Angabe auf dem Lieferschein bindend? Muß sich der Kunde nicht vielmehr intern mit seinem, den Lieferschein unterzeichnenden, Mitarbeiter auseinandersetzen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

Mit freundlichem Gruß, VR

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