Frage zum Arbeitsrecht

Von: , 20.01.2011 16:28 Uhr

Ist eine Klausel im Arbeitsvertrag, die besagt, dass alle Überstunden mit meinem Gehalt abgegolten sind rechtens, auch wenn ich keine leitende Funktion inne habe? Es gibt hier keinen Tarifvertrag. Was ist die Rechtsgrundlage, relevante Paragraphen? Bin dankbar für jede Hilfe.

15 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Minuten 0 hilfreich
    Re: Frage zum Arbeitsrecht

    Überstunden müssen vergütet werden, es sollte
    unbedingt im Vetrag geregelt sein.

  2. Antwort von nach 8 Minuten 0 hilfreich
    Re: Frage zum Arbeitsrecht

    Hallo,

    Du hast den AV doch unterschrieben, leider machen das die meisten Arbeitnehmer, weil sie sonst ja den Job nicht bekommen würden. Ich denke das ist schon fast " Erpressung " aber leider kann man da nicht viel machen, zumal man sich auch nicht auf einen Tarifvertrag beziehen kann. Wenn es sich nur um ein " paar " Stunden handelt, hat man vermutlich auch keine Chance, etwas zu unternehmen. Bei einer hohen Zahl von Stunden könnte man nachdenklen, ob so eine Klausel " sittenwiedrieg " ist.

    MfG

    Klaus

    • Antwort von nach 15 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Frage zum Arbeitsrecht

      Vielen Dank. Kann ich mich da auf einen Paragrafen berufen? Natürlich unterschreibt man, da man den Job ja will.

      Du hast den AV doch unterschrieben, leider machen das die meisten Arbeitnehmer, weil sie sonst ja den Job nicht bekommen würden. Ich denke das ist schon fast " Erpressung " aber leider kann man da nicht viel machen, zumal man sich auch nicht auf einen Tarifvertrag beziehen kann. MfG Klaus

      • Antwort von nach 21 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: Frage zum Arbeitsrecht

        Hallo,

        ich glaube Du kannst Deine " Ansprüche " nur über einen Anwalt oder eventuell die Gewerkschaft, soweit Du Mitglied " bist geltend machen. Must halt überlegen, ob Dir eventuell die Kosten ( Beratung beim Anwalt dürfte sicherlich mit 100,-- zu Buche schlagen) es wert sind.

        Gruß

        Klaus

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Frage zum Arbeitsrecht

    Hallo,

    ich kann hier lediglich einen Auszug geben, vieleicht hilft er.

    “Die pauschale Abgeltung aller Überstunden ohne Festlegung einer Höchstgrenze verstoße gegen das so genannte Transparenzgebot für vorformulierte Arbeitsverträge. Es sei nicht erkennbar, in welchem Umfang das Monatsgehalt eine Mehrarbeit bereits mit abdecke (LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2008, Az.: 9 Sa 1958/07)."

    Bitte den Arbeitsvertrag prüfen auf Angabe der Mehrarbeit in Stunden bzw. Umfang dieser Mehrarbeit.

  4. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Frage zum Arbeitsrecht

    Hallo privado,
    ich würde ja sagen. Es kam zu einem Vertrag den beide Seiten unterschrieben haben. Nach sittenwidriger Absprache sieht das nicht aus, wenn nicht von 24 stunden 25 stunden gearbeitet werden sollen. Es muss alles schon im Rahmen bleiben.(nach Arbeitszeitgesetz max. 10 stunden am Tag).
    Mit Rechtsgrundlagen bzw. Paragraphen kann ich leider nicht dienen.
    Gruß
    Jürgen

  5. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Frage zum Arbeitsrecht

    Die Klausel ist nichtig. Grundsätzlich können Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein, aber die Anzahl der Stunden, die abgegolten sind, muß spezifiziert sein. Und die Anzahl der abgegoltenen Stunden muß in einem vernünftigen Verhältnis zum Gehalt stehen. Z.B. bei einem Monatsgehalt von 2500 € brutto 30 Überstunden zu inkludieren ist wohl eher unverhältnismäßig. Es gibt ein BAG-Urteil zur Nichtigkeit der pauschalen Abgeltung von Überstunden mit dem Gehalt, aber bisher noch keine Entscheidung zu der Frage, wieviel Stunden denn bei welchem Gehalt vehältnismäßig sind.

  6. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: Frage zum Arbeitsrecht

    Hallo privado
    Wenn Du den Arbeitsvertrag mit dieser Klausel unterschrieben hast, so hast Du dich damit einverstanden erklärt und der Vertrag ist somit rechtsgültig.
    Einem Vertrag kann man binnen 4 Wochen wiedersprechen.
    Solltest Du nun mehr Überstunden haben, das es den Monatslohn übersteigt, dann hast Du Pech und bekommst auch vor dem Arbeitsgericht kein Recht.
    Daher immer erst die Verträge durchlesen und dann Unterschreiben!!!
    karli3 Ist eine Klausel im Arbeitsvertrag, die besagt, dass alle
    Überstunden mit meinem Gehalt abgegolten sind rechtens, auch
    wenn ich keine leitende Funktion inne habe? Es gibt hier
    keinen Tarifvertrag. Was ist die Rechtsgrundlage, relevante
    Paragraphen? Bin dankbar für jede Hilfe.

  7. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Frage zum Arbeitsrecht

    Hallo privado.

    Ich muss Ihnen leider sagen dass Sie, wenn es wirklich keinen Tarifvertrag mit anderem Wortlaut gibt, leider Pech haben. Dann hat der Arbeitgeber Ihnen ganz schlau einen solchen Vertrag "untergejubelt". Leider gibt es solche Verträge. In manchen Unternehmen ist das sogar routine (wie z.B. bei der Bahn). Mir ist kein Gesetz bekannt was gegen eine solche Regelung spricht. Sollte es für Ihren Betrieb wirklich keine tarifvertraglichen Regeln geben (eventuell gibt es was für die Branche), so bleibt Ihnen nichts anderes Übrig als die Überstunden so gut wie es geht zu vermeiden (Niemand arbeitet gern für umsonst). Sollte es aber doch irgendetwas tarifvertragliches geben so können sie es nur als Gewerkschaftsmitglied einklagen (weil Sie nur dann einen rechtsanspruch darauf haben).

    Ich kann Ihnen dazu leider nicht mehr sagen da ich selbst mit solchen Verträgen (Gott sei Dank) nichts zu tun habe.

    Mit freundlichen Grüßen

    fwbr2006

  8. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Frage zum Arbeitsrecht

    Leider Ja. In deinem Vertrag sollte jedoch stehen wie viele Stunden du arbeiten musst. 160 sind so der Schnitt, was darüber geht, musst du dann auch nicht leisten. Steht nicht festgeschrieben wie viele Stunden du leisten musst, ist die Sache wackelig. Deinem Arbeitgeber steht nicht das Recht zu willkürlich über dich verfügen zu können, auch wenn er das gerne hätte.
    Für mich besagt diese Regelung das du im Fall von weniger Arbeit auch früher gehen darfst ohne das dir Stunden abgezogen werden. Diese Minus-Stunden werden dann automatisch mit den geleisteten Plus- Stunden verrechnet. Funktioniert nur bei Festgehalt, also jeden Monat das selbe Gehalt.
    Ich denke das es so ist und hoffe dir geholfen zu haben

  9. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Frage zum Arbeitsrecht

    Hallo,
    kann nur von meinen Erfahrungen berichten. Grundsätzlich gilt was im Vertrag vereinbart ist. Existiert diese Klausel und du hast sie nur oberflächlich oder nicht zur Kentniss genommen und es kommt zum Streit, verlierst du. Pragraphen gibt es im BGB genug, ohne jetzt die Mühe zu machen alles raus zu suchen. Die bisherigen Urteile in der Praxis werden das ebenfalls bestätigen. Ich denke aus der Nummer kommst du nur bei Anwendung höheres Recht. Mir ist aber im Bezug zu deinem Fall keines bekannt und sowas durchzuziehen kostet ein Haufen Geld. Mein Tipp gütliche Einigung durch Privatiniative/Gespräch oder ggf. entgangener Lohn abschreiben und für die Zukunft auch das Kleingedruckte genaustens lesen!
    Tut mir Leid!
    Labrador

  10. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Frage zum Arbeitsrecht

    Hallo,
    kann dazu leider keine Aussage machen !!
    MfG Fahrer vom alten Schlag Ist eine Klausel im Arbeitsvertrag, die besagt, dass alle
    Überstunden mit meinem Gehalt abgegolten sind rechtens, auch
    wenn ich keine leitende Funktion inne habe? Es gibt hier
    keinen Tarifvertrag. Was ist die Rechtsgrundlage, relevante
    Paragraphen? Bin dankbar für jede Hilfe.

    • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Frage zum Arbeitsrecht


      Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Also muss ich nachverhandlen. Nochmals Danke.

  11. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: Frage zum Arbeitsrecht

    Hallo privado,
    ich habe noch etwas imInternat gefunden:

    "Arbeitsverträge werden typischerweise von Arbeitgebern vorformuliert und dem Arbeitgeber ohne echte Verhandlungsmöglichkeiten zur Unterzeichnung vorgelegt. In diesem Fall sind die arbeitsvertraglichen Klauseln Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nur wirksam sind, wenn sie die entsprechenden, vergleichsweise strengen gesetzlichen Vorgaben beachten. Insbesondere dürfen sie den Arbeitnehmer nicht übermäßig benachteiligen oder unverständlich sein. Dies gilt besonders für Bestimmungen zur Bezahlung von Überstunden.

    siehe Bundesarbeitsgericht vom 01. September 2010 - 5 AZR 517/09"

    Gruß
    Jürgen

  12. Antwort von nach 27 Tagen 0 hilfreich
    Re: Frage zum Arbeitsrecht

    Sorry für die späte Antwort.
    Ja, diese Klausel ist rechtens

    Viele Grüße
    stepfis

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