Mietkaution
Von: , 20.07.2009 10:23 Uhr
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich bin seit 1.6. in einer neuen Wohnung und mit der Vermieterin ist vertraglich eine 3-MM-Kaution vereinbart und zwar zahlbar in 3 Raten. Die 1. Rate wurde bar übergeben, die zweite Rate überwiesen und nun zum 1.8. steht die letzte Rate an. Vereinbart ist ein Mietsparbuch.
Meine Vermieterin hat bei Wohnungsübergabe darauf bestanden, dass sie das Konto anlegt und sie will auch, dass nur sie Rechte daran hat, d. h. dass sie im "Ernstfall" von mir keine Unterschrift oder Einverständniserklärung benötigt, wenn sie an das Geld kommen will.
Ist das rechtlich so okay? Und wie erfahre ich, ob sie das Geld angelegt hat und wo? Habe ich Anspruch auf ein Schriftstück der Bank, dass mir die Anlage des Geldes bestätigt?
Wie ist sicherzustellen, dass der Betrag im Falle einer Privatinsolvenz nicht ins Vermögen der Vermieterin fliesst?
Habe ich noch irgendeine Chance, dass das Geld so angelegt wird, dass auch ich irgendwie noch ein "Mitspracherecht" habe?
Vielen Dank für Ihre Antwort und schöne Grüße
A-Barbara
