Mietkaution

Von: , 20.07.2009 10:23 Uhr

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich bin seit 1.6. in einer neuen Wohnung und mit der Vermieterin ist vertraglich eine 3-MM-Kaution vereinbart und zwar zahlbar in 3 Raten. Die 1. Rate wurde bar übergeben, die zweite Rate überwiesen und nun zum 1.8. steht die letzte Rate an. Vereinbart ist ein Mietsparbuch.

Meine Vermieterin hat bei Wohnungsübergabe darauf bestanden, dass sie das Konto anlegt und sie will auch, dass nur sie Rechte daran hat, d. h. dass sie im "Ernstfall" von mir keine Unterschrift oder Einverständniserklärung benötigt, wenn sie an das Geld kommen will.

Ist das rechtlich so okay? Und wie erfahre ich, ob sie das Geld angelegt hat und wo? Habe ich Anspruch auf ein Schriftstück der Bank, dass mir die Anlage des Geldes bestätigt?

Wie ist sicherzustellen, dass der Betrag im Falle einer Privatinsolvenz nicht ins Vermögen der Vermieterin fliesst?

Habe ich noch irgendeine Chance, dass das Geld so angelegt wird, dass auch ich irgendwie noch ein "Mitspracherecht" habe?

Vielen Dank für Ihre Antwort und schöne Grüße
A-Barbara

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietkaution

    Hallo ,
    leider bin ich nicht gerade ein Experte in Sachen Recht und Gesetz und ich möchte auch niemandem etwas falsches raten , allerdings würde ich die Vermieterin höflich ansprechen und fragen ob sie das Geld möglichst gewinnbringend anlegen würde , da eine Anlage auf einem Sparbuch nicht gerade hohe Zinsen verspricht.

    Auf Verlangen muß der Vermieter laut Urteil BGH vom 20.12.07 , Aktenzeichen IX ZR 132/06 einen Nachweiß erbringen wie und wo er die Mietkaution angelegt hat.

    Der Vermieter ist laut § 551 BGB dazu verpflichtet die Kaution getrennt von seinem Vermögen aufzubewahren.
    Diese Regelung hat den Vorteil das bei einer Insolvenz der Vermieter nur mit seinem eigenen Kapital ( von dem auf diese Weise die Kaution ausgenommen ist ) zur Rechenschaft gezogen werden kann.

    Vielleicht ist auch ein zurückhalten der Miete ein Anreiz für den Vermieter einen dementsprechenden Nachweiß zu bringen.
    Allerdings wenn man länger in der Wohnung wohnen möchte ist dieser Entschluss vielleicht gut zu überdenken.

    Ich hoffe ich konnte helfen.

    MfG

    Elmar

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Mietkaution

      Vielen Dank Elmar, Sie haben mir schon weitergeholfen.
      Gruß, A-Barbara [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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