Mietausgleich möglich?

Von: , 23.01.2011 17:56 Uhr


Ein Mehrfamilienhaus ist seit 2,5 Jahren Bestandteil einer Erbengemeinschaft zwischen 3 Personen.Es wurde keine Aufteilung oder eine Abgeschlossenheit durchgeführt, da das Anwesen verkauft werden soll.
Ein Erbe benutzte bis vor kurem eine Wohnung als Eigenbedarf.
Können nun die anderen beiden Erben einen sogenannten Mietausgleich beanspruchen?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 21 Minuten 0 hilfreich
    Re: Mietausgleich möglich?

    Hallo, wir haben in unserer EG den gleichen Fall, dass ein Miterbe im Haus eine Wohnung hat. Allerdings zahlt er eine halbwegs normale Miete. Der Mietertrag wird dann natürlich geteilt. Also: Miete ist zu zahlen bzw. anzurechnen, Ertrag wird durch alle geteilt.
    Ich bin kein Jurist, es entspricht aber sicher den
    normalen Vorgaben. Schöne Grüsse.

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Mietausgleich möglich?

    Das kommt darauf an, was die Mehrheit der drei Erben hinsichtlich der Ertäge des Hauses vereinbart haben - bzw. wie sie Frage des Richters im Prozeß nach der Vereinbarung beantworten würden. Das weiß ich nicht. Deswegen kann ich die Frage hier nicht beantworten.

  3. Antwort von Heinz Gintemann nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietausgleich möglich?

    Wenn jemand wirtschaftlich mehr als seinen rechnerischen Anteil nutzt und laut Testament auch keine Legitimation dafür hat, dann muss er dieses Mehr natürlich ausgleichen.
    Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
    H.G.
    (Mitglied seit 2003 und über 1.860-mal Fragen beantwortet)

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