Frühere Kündigung des Mietvertrages möglich?

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 23.01.2011 19:14 Uhr


In meinem Mietvertrag - mit Mindestmietdauer - steht, dass ich frühestens _ab_ dem 01.04.2011 kündigen kann (es gilt die gesetzlichen Frist von 3 Monaten und ebenso die 3. Werktagregelung). "Eine vorherige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen."

Kann ich nun tatsächlich erst ab dem 1.4. kündigen, damit das Mietverhältnis Ende Juni beendet ist? Oder kann ich das Kündigungsschreiben auch _vor_ dem 1.4. zustellen?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 58 Minuten 0 hilfreich
    Re: Frühere Kündigung des Mietvertrages möglich?

    Hi
    natürlich kannst du schon vorher deine Kündigung zu dem besagten Termin aussprechen. Rechtskräftig wird er eben nur dann wenn du den im Vertrag unterschriebenen Termin erreichst. Beispiel würde ein Vertrag den ersten Kündigungstermin auf den 30.9 2011 vorsehen dann darf ich auch schon jetzt kündigen. Rechtskräftig wird die Kündigung jedoch erst am 31.12. 2011.
    Ok....?
    Gruß Peter

  2. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Frühere Kündigung des Mietvertrages möglich?


    Nach neuerer Rechtsprechung ist die Kündigung zum Termin zulääsig und nicht erst wie früher ab dem Termin.

  3. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: Frühere Kündigung des Mietvertrages möglich?

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