Frühere Kündigung des Mietvertrages möglich?
Von: - abgemeldetes Mitglied - , 23.01.2011 19:14 Uhr
In meinem Mietvertrag - mit Mindestmietdauer - steht, dass ich frühestens _ab_ dem 01.04.2011 kündigen kann (es gilt die gesetzlichen Frist von 3 Monaten und ebenso die 3. Werktagregelung). "Eine vorherige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen."
Kann ich nun tatsächlich erst ab dem 1.4. kündigen, damit das Mietverhältnis Ende Juni beendet ist? Oder kann ich das Kündigungsschreiben auch _vor_ dem 1.4. zustellen?
