Beschwerdestelle bei Verzögerung einer Wartung

Von: , 24.01.2011 17:49 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,
vor einem Jahr erhielten wir zusätzlich zur Gasheizung eine Wärmepumpe. Die einbauende Firma soll nun einen ersten Wartungstermin durchführen, und, um die Gewährleistung von 2 auf 5 Jahre zu verlängern, auch einen Wartungsvertrag vorlegen.
Dies verzögert die Firma nun ständig. Wer ist da die richtige Beschwerde-Stelle? Innung? Handwerkskammer?

15 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 44 Minuten 0 hilfreich
    Re: Beschwerdestelle bei Verzögerung einer Wartung

    Hallo!
    Hast Du Dir doch eigentlich schon selbst beantwortet. Wenn es ein Innungs-Betrieb ist, die Innung, ansonsten die Handwerkskammer, sofern der Betrieb ein dort Registrierter ist. Andernfalls evtl. die Handelskammer oder das zuständige Gewerbeamt im Extremfall.
    MFG Peter Liebe/-r Experte/-in,

    vor einem Jahr erhielten wir zusätzlich zur Gasheizung eine
    Wärmepumpe. Die einbauende Firma soll nun einen ersten
    Wartungstermin durchführen, und, um die Gewährleistung von 2
    auf 5 Jahre zu verlängern, auch einen Wartungsvertrag
    vorlegen.

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Beschwerdestelle bei Verzögerung einer Wartung

      Vielen herzlichen Dank für die rasche Antwort. Das hilft schon weiter.

  2. Antwort von nach 58 Minuten 0 hilfreich
    Re: Beschwerdestelle bei Verzögerung einer Wartung

    Einfach bei Innung, Handwerkskammer anrufen und nachfragen.
    Gruß
    K. Poppek

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Beschwerdestelle bei Verzögerung einer Wartung

      Vielen herzlichen Dank für die rasche Antwort. Das hilft schon weiter.

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Beschwerdestelle bei Verzögerung einer Wartung

    Kann ich nicht weiterhelfen, Sorry !

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Beschwerdestelle bei Verzögerung einer Wartung

      Trotzdem vielen Dank für die rasche Antwort.
      Kann ich nicht weiterhelfen, Sorry !

  4. Antwort von Rohrverleger nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Beschwerdestelle bei Verzögerung einer Wartung


    Hallo
    die Handwerkskammer kann dir helfen.

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Beschwerdestelle bei Verzögerung einer Wartung

      Vielen herzlichen Dank für die rasche Antwort. Das hilft schon weiter.

      Hallo

      die Handwerkskammer kann dir helfen.

  5. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Beschwerdestelle bei Verzögerung einer Wartung

    Kann leider nicht helfen.

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Beschwerdestelle bei Verzögerung einer Wartung

      Trotzdem vielen Dank für die rasche Antwort.
      Kann leider nicht helfen.

  6. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: Beschwerdestelle bei Verzögerung einer Wartung

    Hallo Herr Exinger
    Ob Ihr Installateur in der Innung ist?? Aber von der Innung (wenn Mitglied) kaum und noch weniger von der Handwerkskammer brauchen Sie Hilfe erwarten. Am besten Sie wenden Sich an den Hersteller der Wärmepumpe. Zur Not schicken diese den eigenen Kundendienst bzw ihren Vertragspartner
    Mit freundlichem Gruss Hartl

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Beschwerdestelle bei Verzögerung einer Wartung

      Vielen herzlichen Dank für die rasche Antwort. Das hilft schon weiter.

    • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Beschwerdestelle bei Verzögerung einer Wartung

      Hallo, und vielen Dank für die Antwort. Das hilft weiter.
      mfg

  7. Antwort von nach 12 Tagen 0 hilfreich
    Re: Beschwerdestelle bei Verzögerung einer Wartung

    Hallo Ulrich
    ich verstehe nicht wieso
    Du Gewährleistungsansprüche auf 5 Jahre
    festigen willst?
    Die Hersteller geben doch nur eine Gewährleistung
    bis max.2Jahre.
    Ist so....als Firma würde ich Dir ebenfals die "Kalte" zeigen.

  8. Antwort von nach 465 Tagen 0 hilfreich
    Re: Beschwerdestelle bei Verzögerung einer Wartung

    Also nicht jeder Betrieb ist zwangsläufig Innungsmitglied! Das ist nicht wie bei der IHK eine Pflichtmitgliedschaft, sondern freiwillig und kostet Geld.

    Wen es interessiert: http://www.innung.de/seite/wasisteineinnung.html

    Zu der Frage: WENN es ein Innungsbetrieb ist, kann es schon Sinn machen mit der Innung zu sprechen. Die werden aber sicher nur bei ganz extremen Fällen eingreifen.

    Hast du mal bei der Verbraucherschutzzentrale nachgefragt?

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