Definition zu öffentlich-rechtlich Rundfunk?

Von: , 26.01.2011 14:55 Uhr

Hallo,
also ich bin schon seit längerem auf der Suche im Netz, eine allgemeine Definition zu "öffentlich-rechtlich" finden. Leider erfolglos. Weiß einer die Bedeutung des Begriffs? Die Definition sollte zum Rundfunk passen.

Herzlichen Dank!

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 44 Minuten 0 hilfreich
    Re: Definition zu öffentlich-rechtlich Rundfunk?

    Das öffentliche Recht ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und einzelnen Privatrechtssubjekten regelt.
    Dieser Rechtsordnung unterliegen auch die öffentlich-rechtlich Rundfunksender.

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Definition zu öffentlich-rechtlich Rundfunk?

    Hallo,

    öffentlich-rechtlich kommt von "öffentliches Recht" und ist der Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis der öffentlichen Gewalt zu Privatmenschen regelt. Also: Wie geht der Staat mit uns um, was tut er für uns, was müssen wir für Ihn tun? Die Polizei ist zum Beispiel öffentlich-rechtlich, ebenso das Baurecht etc.

    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nun ein Rundfunk, der im Auftrag des Staates für Privatmenschen gemacht ist. Das bedeutet aber nicht, dass er Staatsnah senden muss - im Gegenteil: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat laut Rundfunkgesetz das Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit zu wahren.

    Kurz gesagt: Öffentlich rechtlicher Rundfunk ist ein vom Staat organisierter aber dennnoch unabhänger Rundfunk, der eine so genannte Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen soll.

    War das in etwa das, was Du suchst?
    Viele Grüße, Karsten

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Definition zu öffentlich-rechtlich Rundfunk?

    Sorry, hier kann ich leider nicht weiter helfen.

  4. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Definition zu öffentlich-rechtlich Rundfunk?

    Hallo,
    die knappsten und präzisesten Definitionen finden Sie bei ARD und ZDF selber. Relativ gelungen finde ich zB die kurze Einführung auf der Website von Radio Bremen:

    http://www.radiobremen.de/unternehmen/gebuehren/rund...

    Wenn Sie es genauer (und formaler) brauchen, geht nichts an der Lektüre der Rechtsgrundlagen vorbei, also Rundfunkstaatsvertrag und Länderrundfunkgesetze:

    Staatsvertrag:
    http://www.radiobremen.de/unternehmen/organisation/s...

    Landesrundfunkgesetz mit Auftragsbeschreibung ö-r RF (Beispiel Radio Bremen):
    http://www.radiobremen.de/unternehmen/organisation/g...

    Wikipedia hat natürlich auch einen Eintrag zum ö-r Rundfunk mit einigen guten Erklärungen und Informationen. Der Artikel vermischt aber m.E. an einigen Stellen zu sehr die reine Information mit der Wiedergabe von Meinungen über den ö-r RF:

    http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtli...

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.

  5. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Definition zu öffentlich-rechtlich Rundfunk?

    Hallo bwasnie1,
    eine allgemeine und umfassende Erklärung des Begriffes „öffentlich-rechtlich Rundfunk“ findet sich z.B. in Wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtli....

    Speziell für Deutschland kann man auch in der Broschüre der Bundeszentrale für politische Bildung „Honig saugen“. Die Broschüre sollte kostenfrei auf Anforderung unter
    http://www.bpb.de/publikationen/9Q3F9F,0,0,%D6ffentl...
    zugesandt werden.

    Möglicherweise lässt sich nach dem Studium dieser Hinweise die Frage präzisieren.

    Gruß
    Karl

  6. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Definition zu öffentlich-rechtlich Rundfunk?

    "Öffentlich-rechtlich" ist eine durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelte Struktur einer juristischen Person, z.B. einer Rundfunkanstalt, im Gegensatz beispielsweise zu Aktiengesellschaften oder GmbHs.

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